fon und 1&1 legen Rechtstreit um WLAN-Sharing bei
Der Internet-Dienst fon, dessen Mitglieder ihre Netz-ZugĂ€nge ĂŒber WLAN miteinander teilen, kann in Deutschland weitermachen. Einer Entscheidung des BGH wich man in letzter Minute durch einen Vergleich mit dem KlĂ€ger aus.
Der Internet-Dienst fon [1], dessen Mitglieder ihre Netz-ZugĂ€nge ĂŒber WLAN miteinander teilen, kann in Deutschland weitermachen. fon und der Internet-Anbieter 1&1 [2] gaben einen Tag vor einem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof eine auĂergerichtliche Einigung bekannt. Ăber Details sei Stillschweigen vereinbart worden, betonten beide Seiten. Damit bleibt eine lang erwartete höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema weiterhin aus.
1&1 wollte fon stoppen und hatte sich 2009 bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln durchgesetzt [3]. Die Grundidee des Dienstes ist, dass Nutzer anderen den Zugang zu ihren Internet AnschlĂŒssen öffnen, entweder gegen Bezahlung oder auf Gegenseitigkeit. Auf diese Weise könnten FON-Kunden zum Beispiel auch in einer fremden Stadt kostengĂŒnstig per WLAN die Internet-ZugĂ€nge anderer Mitglieder nutzen. 1&1 klagte auf Unterlassung, weil fon wirtschaftliche Vorteile auf Kosten des Internet-Anbieters erziele, der die Kosten des erhöhten Datenverkehrs zu tragen habe. (hob [4])
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[1] http://corp.fon.com/de
[2] http://www.1und1.de/
[3] https://www.heise.de/news/OLG-Koeln-Kommerzielles-WLAN-Sharing-verstoesst-gegen-Wettbewerbsrecht-6187.html
[4] mailto:hob@ct.de
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