heise meets… Status der Digitalisierung der Verwaltung

Lena-Sophie Müller, Initiative D21, ist der Ansicht: "Verwaltungsdigitalisierung muss daran ausgerichtet sein, dass die Menschen davon profitieren."

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Gisela Strnad
Inhaltsverzeichnis

eGovernment bedeutet, die Verwaltung soll staatliche Aufgaben und Verwaltungsdienste mit Hilfe der Digitalisierung verbessern. Wobei die Bürger und Bürgerinnen hier keinen Unterschied machen, welche Verwaltungseinheit formal zuständig und damit Anbieter des Dienstes ist. Für sie ist es alles "vom Staat". Nicht alles an einer Stelle und einheitlich erledigen zu können, ist daher an vielen Stellen nicht nachvollziehbar. Und hier liegt die Krucks, da, wie der eGovernment Monitor von Initiative D21 zeigt, Akzeptanz und Nutzung in Deutschland noch zu wünschen übrig lassen.

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Zum 11. Mal hat die Initiative D21 gemeinsam mit der TU München eine Befragung bei Bürgern und Bürgerinnen aus Deutschland, Österreich und Schweiz durchgeführt. Es ist leider festzustellen, dass Deutschland sowohl in der Nutzung, wie auch in der Akzeptanz nicht gerade glänzt. Im DACH-Vergleich liegt Deutschland mit einer Nutzung von 52 Prozent digitaler Verwaltungsdienste hinter Österreich (76 Prozent) und der Schweiz (60 Prozent).

Die Zufriedenheit ist im Corona Jahr in allen Ländern zurückgegangen. Die Coronakrise war das Brennglas über dem Angebot und hat die oftmals nicht vorhandene Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht. Mit 8000 Befragten in Deutschland konnten in der letzten Veröffentlichung auch erstmalig die Bundesländer detailliert betrachtet werden: Hamburg steht ganz oben, Berlin bildet das Schlusslicht. Wobei festzustellen ist, dass der eGovernment Monitor die Länder aufrüttelt und etwas Druck erzeugt.

Lena-Sophie Müller ist Geschäftsführerin der Initiative D21 – Netzwerk für die digitale Gesellschaft

Die Aussage von Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin der Initiative D21, ist: "Der Staat muss sich an die digitale Entwicklung der Menschen anpassen. Es reicht nicht mehr, nur ein Online-Formular anzubieten. Wenn die erforderlichen Daten bereits vorliegen, wollen die Bürger*innen diese nicht dreimal eintippen. Dienste müssen anders angeboten werden, um Nutzung und Akzeptanz zu steigern." Sie sagt: "Der Staat ist wie das Betriebssystem der Gesellschaft. Er kann dazu beitragen, dass Prozesse besser und schneller ablaufen, tut es aber bislang nicht. Ein altes Betriebssystem lähmt die Prozesse – daher ist es immer wichtig, in Updates und Innovationen zu investieren."

"Digitale Anwendungen in anderen Bereichen entwickeln sich schnell, Bürger*innen sammeln Erfahrungswerte und ihre Erwartungshaltung steigt. Das wird zu einem Problem und kann der Verwaltung bald auf die Füße fallen. Nämlich dann, wenn die Bürger*innen das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen verlieren, weil sie nicht mehr zum Takt der digitalen Entwicklungen im Alltag der Menschen passen", stellt Lena-Sophie Müller fest. Ihrer Meinung nach gibt es verschiedenen Hürden: fragmentierte Zuständigkeiten, fehlender Wettbewerb bzw. keine Konkurrenz um die Kundeschnittstelle, wie in der Wirtschaft, und das Fehlen von innovativen und motivierten Köpfen, die etwas verändern können.

Zudem hat lange Zeit der politische Wille gefehlt. Eine digitale Verwaltung ist menschengetrieben. Mitarbeitende der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft müssen enger zusammenarbeiten. Es gibt in diesem Zusammenhang positive wie negative Beispiele, wo es gelungen oder gescheitert ist.

Verwaltungsmodernisierung muss künftig stärker ganzheitlich gedacht werden und Aspekte wie Verbesserungen beim Personal und für die Mitarbeitenden, Optimierungen bei den Prozessen und der Organisation, und auch Modernisierungen bei der Infrastruktur, den Anwendungen und den Daten zusammengedacht werden. So müsste sich z.B. die Struktur der Verwaltung für das Personal verändern – insbesondere mit dem anstehenden Fachkräftemangel. Auch für Quereinsteiger, etwa mit Erfahrung aus der Wirtschaft, muss ein Wechsel in den Öffentlichen Dienst ermöglicht werden, auch wenn die Person nicht den strikten formellen Anforderungen des Laufbahnbahnrechts entspricht, aber dafür die erforderliche Berufserfahrung mitbringt.

Junge Menschen finden heute in der Verwaltung oftmals kein spannendes und motivierendes Arbeitsumfeld. Hier empfiehlt es sich, klar den Willen zu mehr Offenheit und Veränderung zu zeigen. Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit von Bund und Ländern, wie sie auch im Grundgesetz vorgesehen sind und wie im eGovernment Monitor umgesetzt, schaffen einen künstlichen Wettbewerb, der langsam beginnt erste Wirkung zu zeigen. Was das Online-Zugangsgesetz betrifft, so soll im Laufe dieses Jahrs noch einiges fertiggestellt werden, aber sicherlich muss außerdem an vielen Stellen weitergearbeitet werden. Es kann jetzt bereits festgestellt werden, dass im eGovernment Monitor 2022, der im Oktober vorliegt, noch keine großen Sprünge zu erwarten sind.

(bme)