iOS 11: SOS-Funktion in der Beta legt Touch ID temporär lahm

Nutzer können Touch ID künftig offenbar durch eine Tastenkombination deaktivieren, um die erzwungene Entsperrung des iPhones per Fingerabdruck zu verhindern.

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iPhone Codesperre

Erst die Eingabe von PIN oder Passwort aktiviert Touch ID nach "SOS Notruf" wieder.

(Bild: dpa, Michael Kappeler)

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Die “Notruf SOS”-Funktion von iOS 11 hat einen Nebeneffekt: Drückt der Nutzer die Standby-Taste des iPhones fünf Mal in schneller Abfolge, wird dadurch zugleich der Fingerabdruckscanner Touch ID deaktiviert, wie ein Twitter-Nutzer bemerkte – erst die Eingabe des Geräte-Codes (oder Passwortes) aktiviert diesen wieder.

Damit besteht die Möglichkeit, Touch ID versteckt abzuschalten, etwa bei einer Kontrolle durch Polizei oder Grenzbeamte. Zur Deaktivierung von Touch ID war es bislang erforderlich, das iPhone herunterzufahren oder mehrfach einen falschen Finger zu verwenden – beides relativ umständliche Methoden, wenn das Abschalten schnell erfolgen sollte.

Notruf SOS kontaktiert die Rettungsdienste per iPhone-Taste.

“Notruf SOS” ist hauptsächlich dafür gedacht, sofort den Rettungsdienst kontaktieren zu können ohne erst die Telefon-App starten oder eine Nummer eingeben zu müssen. Ob die gleichzeitige Deaktivierung von Touch ID bewusst integriert wurde und auch in der finalen Fassung von iOS 11 funktioniert, bleibt vorerst offen – noch befindet sich das wohl im September erscheinende Betriebssystem-Update in der Betaphase.

Der erzwungene Fingerabdruck ermöglicht beispielsweise Strafverfolgungsbehörden, unmittelbaren Zugriff auf die verschlüsselten iPhone-Daten zu bekommen und kommt in den USA durchaus zum Einsatz. Die Methode ist umstritten: US-Juristen sind sich uneins, ob die erzwungene Abgabe des Fingerabdrucks gegen das im 5. Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Aussageverweigerungsrecht verstößt.

Ein Richter argumentierte Anfang des Jahres, das Entsperren des Telefons käme einer Selbstbeschuldigung gleich, weil es Zugriff auf die Inhalte des Smartphones gibt – und zugleich bestätigt, dass das Gerät unter Kontrolle der Person ist. Andere Juristen sind der Ansicht, dass man bei der Entsperrung per Fingerabdruck – im Unterschied zur Preisgabe des Passwortes – nicht sprechen muss, deshalb keine Auskunft gibt und sich somit nicht selbst beschuldigen kann. (lbe)