iOS 8: Neue Richtlinien für die App-Zulassung

Apple hat die App-Store-Regelliste um Vorgaben zum Umgang mit Gesundheitsdaten und Heimautomatisierung ergänzt. Auch eine "Creepy"-Klausel ist nun enthalten.

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Das App-Store-Regelwerk hat weitere Klauseln erhalten. Diese geben nun unter anderem vor, wie iOS-Entwickler Gesundheitsdaten handhaben müssen: Apps, die das in iOS 8 neue Healthkit-Framework nutzen, um Fitness- und Körperdaten auszutauschen, dürfen diese Informationen keinesfalls in iCloud speichern, betont der Konzern. Auch dürfen die über HealthKit erhobenen Werte nicht für Werbung oder anderes Data-Mining herangezogen werden – dies hatte Apple zuvor schon kommuniziert.

Die in iOS 8 neue Health-App sammelt Gesundheitsdaten, die Apps über HealthKit austauschen und beisteuern

(Bild: Apple)

Der Austausch von Nutzerdaten über die HealthKit-API ist ohne Zustimmung des Nutzers ebenfalls untersagt. Apps für medizinische Hardware oder mit Diagnosefunktionen bedürfen einer regulatorischen Zulassung.

Diese Vorgaben gelten ähnlich auch für die Heimautomatisierung: Die über die neue HomeKit-Schnittstelle gewonnenen Informationen dürfen ebenfalls nicht für Werbung oder Datenanalyse genutzt werden. Apps, die HomeKit nutzen, müssen vorrangig der Heimautomatisierung dienen, betont der iPhone-Hersteller.

Die neuen Extensions, mit denen Apps besser untereinander kommunizieren können, dürfen nicht für Marketing, Werbung oder In-App-Käufe verwendet werden, gibt Apple vor. Die in iOS 8 erstmals systemweit möglichen Dritt-Tastaturen müssen ohne Netzverbindung funktionieren und ihre Datenschutzbestimmungen darlegen. Sie dürfen Nutzeraktivitäten ausschließlich zur Verbesserung der "Tastaturfunktion auf iOS-Geräten" einsetzen.

Apple hat außerdem drei Klauseln zu dem App-Beta-Test-Dienst Testflight ergänzt, den der Konzern übernommen hatte. Am Anfang des Regelwerkes pocht der iPhone-Hersteller darauf, dass Apps etwas nützliches tun sollen und fügt neuerdings hinzu, dass Software, die einfach nur verstörend ("plain creepy") sei, nicht in den App Store gelassen wird. Über diesen vagen Creep-Faktor zu entscheiden, fällt wie gewohnt in die Hand einzelner App-Prüfer. (lbe)