iPIX-Patent auf Fisheye-Entzerrung: Einspruch zurĂĽckgezogen

Die Kieler Firma IBAK hat ihren Einspruch gegen die europaweite Patentierung eines Verfahrens zur Entzerrung von Fisheye-Bildern zurĂĽckgezogen.

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Die Kieler Firma IBAK hat ihren Einspruch gegen die europaweite Patentierung eines Verfahrens zur Entzerrung von Fisheye-Bildern zurückgezogen. Die Gründe mochte deren Rechtsanwalt Jan Tönnies gegenüber heise online nicht nennen, vermutlich hat das Unternehmen das wirtschaftliche Interesse daran verloren. Das strittige Patent hatte der US-amerikanische Grafiksoftwarehersteller IPIX am 21. September 1999 eingereicht. Das zeitgleich eingereichte US-amerikanische Pendant ist bereits bewilligt, während sich das Verfahren beim Europäischen Patentamt (EPO) noch hinzieht -- zum einen äußerte die EPO selbst zunächst Zweifel an der Patentierbarkeit, zum anderen legte IBAK am 22. Februar 2003 Einspruch gegen die im ersten Teil des Antrags beschriebenen Methoden ein. Dieser erste Teil beschreibt ein Verfahren zum Entzerren von Fisheye-Bildern, im zweiten geht es um das Verschmelzen zweier 180-Grad-Aufnahmen zu einem 360-Grad-Panorama.

Bereits seit 1999 geht IPIX massiv gegen vermeintliche Patentverletzungen vor, auch in Deutschland: Prominentes Opfer der iPIXschen Drohgebärden waren die frei verfügbaren, populären Pano Tools des Mathematik- und Physikprofessors Helmut Dersch, die Bilder in hervorragender Qualität entzerren und zu Panoramen kombinieren können. Dersch hielt die IPIX-Ansprüche zwar für unberechtigt, nahm seine Website aber dennoch für einige Zeit vom Netz -- die Pano Tools fanden auf diversen Spiegelservern unter anderem in Australien eine neue Heimat. Auch der Dresdner Provider Internet24 ließ sich einschüchtern und schaltete auf Betreiben von IPIX den Internetauftritt des chinesischen Entwicklers Easypano ab.

Dersch dürfte den Amerikanern nicht nur wegen seiner kostenlos verbreiteten Konkurrenzsoftware ein Dorn im Auge gewesen sein, empfahl er doch bereits am 14. Januar 2000 in einem Schreiben an das europäische Patentamt, den iPIX-Antrag abzuweisen. Darin zitiert er drei "offensichtliche" Beispiele dafür, dass die zum Patent eingereichten Methoden bereits vorher veröffentlicht wurden (Prior Art), und kommentiert: "Es ist sehr beunruhigend einen Patentantrag zu entdecken, der Anspruch auf Allgemeinwissen erhebt. Die zugrunde liegenden Prinzipien und mathematischen Gleichungen werden von Kartographen seit Jahren angewandt. Die vage Formulierung [...] könnte dazu benutzt werden, die Anwendbarkeit auf fast jede Art der Fisheye-Abbildung (Remapping) auszudehnen." Auch das EPO kam in seinem Gutachten vom 23. März 2001 zunächst zu dem Schluss, dass der IPIX-Antrag nichts Neues und damit Patentierbares beschreibe, stellte der US-Firma jedoch am 29. Oktober die Erteilung des Patents in Aussicht -- vermutlich konnte der Antragsteller die Behörde mit seiner im August eingereichten Erklärung überzeugen.

Am 23. Juni steht mit einer mündlichen Anhörung bei der EPO der nächste wichtige Termin an. Hier soll es um Teil zwei -- die Verschmelzung zweier 180-Grad-Bilder -- gehen. Sollte die EPO daraufhin zugunsten von IPIX entscheiden, lässt sich dieses Patent nur noch mit einem Nichtigkeitsantrag verhindern. In der Tat überlegt Thomas Kunz, Geschäftsführer von TBK, des deutschen Vertriebspartners von Easypano, eine Sammelaktion für diesen Zweck ins Leben zu rufen. (atr)