Österreichs langer Weg zur Rufnummernmitnahme

Zur Einführung der Rufnummernmitnahme in Österreich fehlt noch die gesetzliche Regelung. Da eine entsprechende EU-Richtlinie bis Juli 2003 umgesetzt werden muss, ist Eile geboten.

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Zur Einführung der Rufnummernmitnahme im Mobilfunk mangelt es in Österreich noch an den gesetzlichen Regelungen. Eine Arbeitsgruppe der Regulierungsbehörde unter der Leitung des derzeit kleinsten Netzbetreibers Telering handelt derzeit die technischen Richtlinien aus. Da eine EU-Richtlinie die Umsetzung bis spätestens 25. Juli 2003 vorschreibt, ist Eile geboten.

Schon reagiert haben die Tarifgestalter zweier Anbieter. One hat im Sommer die Mindestvertragsdauer für Firmenkunden von zwölf auf 18 Monate erhöht. Marktführer Mobilkom Austria hat im Amtsblatt der Wiener Zeitung "Änderungen der Leistungsbeschreibungen sowie der Entgeltbestimmungen" zum 1. Februar 2003 angekündigt. Die Rechtslage erzwingt eine Bekanntmachung im Voraus. Wer Details erfahren wolle, möge die Hotline des Unternehmens anrufen, hieß es in der Veröffentlichung.

Ein umgehender Anruf bei der angegebenen Telefonnummer erreichte nur ratlose Call-Center-Mitarbeiter. Die Pressestelle teilte dann doch interessante Details mit. Unter anderem wird die Bindungsdauer für Geschäftskunden von derzeit zwölf auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahmen von Mobilkom und One dürften in Zusammenhang mit der absehbaren Einführung der Rufnummernmitnahme stehen. Geschäftskunden sollen länger gebunden werden. Mobilkoms Marketing-Vorstand Hannes Ametsreiter sieht darin "ein Geben und Nehmen", man kümmere sich eben besonders um diese Klientel und müsse das refinanzieren. Bei Privatkunden sind längere Mindestlaufzeiten nicht möglich, da das österreichische Konsumentenschutzgesetz die Bindefrist auf zwölf Monate limitiert. Telering und T-Mobile planen nach eigenen Angaben hier keine Änderungen, aber auch Mobilkom hatte noch im September die Pläne dementiert.

Eine weitere Änderung in den Mobilkom-Tarifen eröffnet allen bestehenden Postpaid-Kunden die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen. Die Vereinheitlichung der Kosten für im europäischen Ausland verschickte SMS (Roaming) auf 30 Cent (Business-Tarife) bzw. 32 Cent (Privatkunden) bedeutet für einige Länder (darunter Deutschland) eine Tariferhöhung. Obwohl sich anderswo Tarifsenkungen ergeben, stellen die Erhöhungen einen einseitigen Eingriff in bestehende Verträge zum Nachteil der Kunden dar, der es diesen auch bei aufrechter Bindefrist ermöglicht, zum 1. Februar außerordentlich zu kündigen. Ihre Endgeräte dürfen Kündigende behalten, sie müssen ab 1. Februar auch keine Grundgebühren mehr entrichten -- sofern der Vertrag schon vor Dezember abgeschlossen wurde. Gleichzeitig versucht die Mobilkom ihre Prepaid-Kunden zu tendenziell umsatzstärkeren Postpaid-Kunden zu machen. Ab 1. Februar können Umsteiger subventionierte Endgeräte erwerben. (Daniel A. J. Sokolov) / (em)