"sex.com" von US-Gericht als Besitztum anerkannt

Der ehemalige, unrechtmäßige Eigentümer des Domainnamens sex.com wurde zu einer Zahlung von 65 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt.

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Von
  • Daniel Lüders

Der ehemalige, unrechtmäßige Eigentümer des Domainnamens sex.com, Stephen Cohen, wurde jetzt von einem US-Bezirksgericht zu einer Zahlung von 65 Millionen US-Dollar Schadenersatz an den rechtmäßigen Besitzer Gary Kremen verurteilt. Dadurch erkannte das Gericht quasi gleichzeitig den Status von Domainnamen als "realen Besitz" an.

Bisher wurden von den US-Gerichten Domainnamen nur als nicht pfändbares, "geistiges Eigentum" angesehen. Nach den Gesetzen der USA kann solch ein Eigentum nicht gestohlen oder missbraucht werden, weshalb auch Schadenersatzforderungen unzulässig sind. Mit diesem Urteil wurde nun der Status von Domainnamen als reales Besitztum anerkannt, für dessen Missbrauch auch Schadenersatz verlangt werden kann.

Schon bei zwei vohergehenden Prozessen verlangte Gary Kremen vom Bezirksrichter, außer der Überschreibung des Domainnamens an ihn, sex.com als "echtes" Eigentum anzuerkennen, was ihm jedoch verweigert wurde. So konnte Stephen Cohen, der die Domain sex.com durch einen Schwindel an sich gebracht hatte, auch nur zur Herausgabe des Namens und nicht wegen Missbrauchs verurteilt werden. Nach dem neuen Urteil könnte Kremen jetzt sogar Cohen wegen widerrechtlicher Aneignung belangen. Allerdings dürfte es momentan schwer werden, überhaupt an Cohen heranzukommen, da dieser flüchtig ist und sich mittlerweile nach Mexiko abgesetzt hat. (dal)