.xxx: Internet-Verwaltung muss sich erneut mit Rotlicht-Domain beschäftigen

Noch sind die Pläne für einen Rotlichtbezirk im Netz nicht endgültig vom Tisch. Nach dem Urteil eines internationalen Schiedsgerichts muss sich die Netzverwaltung erneut mit der Bewerbung für die Porno-Domain beschäftigen.

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Von
  • Monika Ermert

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) muss sich erneut mit dem Plan für ein Rotlichtviertel im Netz unter der Domain ".xxx" beschäftigen. Das hat ein internationales Schiedsgericht in den USA entschieden (PDF-Datei). Stuart Lawley, der als Chef des .xxx-Bewerbers ICM Registry seit 2004 für die Einführung der Top-Level-Domain für pornographische Angebote kämpft, hatte sich mit einer Beschwerde gegen die Abweisung seines Domain-Antrags an die Schiedsstelle gewandt.

Die Schiedsrichter gaben Lawley in fast allen Punkten seiner Beschwerde Recht. Sie befanden, dass der ICANN-Vorstand dem Bewerber ICM mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2005 bescheinigt habe, dass er alle für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Bedingungen erfüllt habe. ICANN hat nun erst einmal die Kosten des Schiedsverfahrens von rund einer halben Million US-Dollar zu zahlen sowie die Verfahrenskosten von ICM in Höhe von einer Viertelmillion US-Dollar.

Ein Verdienst des nun ergangenen Schiedsspruchs ist auch die minutiöse Nachzeichnung der Anti-.xxx-Kampagne. Unter anderem die Regierungen Großbritanniens, Dänemarks und Brasiliens sowie EU-Vertreter hatten gefordert, die nach einem ersten ICANN-Beschluss aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit ICM aufzuhalten. Nach von rechten religiösen Gruppen befeuerten Protesten in den USA und der Intervention des US-Handelsministeriums hatte ICANN den Antrag für die ".xxx"-Domain dann abgelehnt.

Laut Begründung der Schiedsrichter legen die von Lawley unter Inanspruchnahme des Informationsfreiheitsgesetzes in den USA beschafften Unterlagen nahe, dass das US-Handelsministerium für den Fall der Annahme durch die ICANN auch erwogen habe, die Porno-Domain einfach nicht in die Root-Zone einzutragen. Ein solcher Eingriff hätte die immer wieder kritisierte Abhängigkeit der ICANN von den USA deutlich gemacht.

Beim bevorstehenden ICANN-Treffen in Nairobi muss nun eine neue Generation von Verantwortlichen sich des Themas annehmen. Der neue CWO Rod Beckstrom begrüßte den Schiedsspruch als Beleg für das Funktionieren des außergerichtlichen Schiedsverfahrenssystems der ICANN. Allerdings unterstrich er auch sofort, dass die Entscheidung der Schiedsrichter nicht bindend für ICANN sei. In diesem einen Punkt gaben die drei Schiedsrichter den ICANN-Juristen auch Recht. (vbr)