Urteil gegen Domains mit Städtenamen rechtskräftig

Die Verwendung der Webadresse tauchschule-dortmund.de bleibt unzulässig: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zurückgewiesen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Verwendung der Webadresse tauchschule-dortmund.de bleibt unzulässig: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) zurückgewiesen. Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung, heißt es im Beschluss des Bundesgerichtshofs. Auch erfordere die "Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung" keine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das OLG angeführt, die Verbraucher könnten aufgrund der Kombination von Tauchschule und dem Städtenamen davon ausgehen, dass es sich bei dem Domain-Inhaber um den größten Anbieter von Tauchkursen in Dortmund handle. Bereits in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund hatte der Domain-Inhaber verloren. Damals meinte das Landgericht, dass durch die Adressenwahl der gute Ruf der Stadt Dortmund als renommierte Sportstadt mit zahlreichen Olympiasiegern ausgenutzt werde und sich der Domain-Inhaber "mit fremden Federn" schmücke.

Ursprünglich erwarteten Juristen, dass der beklagte Domain-Inhaber gute Chancen mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde habe: Angesichts der Vielzahl von Webadressen, die Städte- und Gemeindenamen enthalten, schien eine grundsätzliche Bedeutung nicht von der Hand zu weisen zu sein. So zeigte sich denn auch der Anwalt des Beklagten überrascht: Die überwiegende Kommentierung des OLG-Urteils durch Fachleute habe der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung attestiert. Der 1. Zivilsenat, der diese Ansicht nun nicht teilte, hatte allerdings früher bereits nach allgemeiner Meinung fachgerecht in Domain-Fragen entschieden und beispielsweise die Verwendung von Gattungsbegriffen in Internet-Adressen für zulässig erklärt. In der Konsequenz der Entscheidung zu tauchschule-dortmund.de befürchten die Anwälte nun, dass viele Unternehmen, die vergleichbare Domains mit Städtenamen benutzen, in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. (jk)