Schweizer erzwingen Volksabstimmung über biometrische Reisedokumente

Mit über 60.000 Unterschriften haben stimmberechtigte Schweizer eine Volksabstimmung über die vom Parlament beschlossene Einführung von Reisedokumenten mit RFID-Chips erwirkt.

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Von
  • Tom Sperlich

Schweizer Bürger jeglicher politischen Coleur haben gegen die Einführung der biometrischen Pässe und Reisedokumente ihr Veto eingelegt. Wie am Freitag bekannt wurde, ist mit einer ausreichenden Zahl von Unterschriften ein Referendum zu Stande gekommen.

Nach Überprüfung der 64.064 Unterschriften, die das "Überparteiliche Referendumskomitee gegen biometrische Schweizer Pässe und Identitätskarten" Anfang Oktober bei der Bundeskanzlei eingereicht hatte, teilte diese heute mit, dass davon 63.733 gültig sind. Damit muss ein vom Parlament bereits verabschiedeter Beschluss den stimmberechtigten Schweizer Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Parlament hatte im vergangenen Juni beschlossen, dass Schweizer Reisepässe und Identitätskarten (Personalausweise) ab 1.3.2010 biometrische Daten wie in den EU-Pässen enthalten sollen.

In den Dokumenten sollen ein digitalisiertes Gesichtsbild und Fingerabdrücke auf einem RFID-Chip gespeichert werden. Zusätzlich sollen diese Daten in einer zentralen Datenbank des Bundes gespeichert werden. Ausländische Regierungen (wenn sie dem Schweizer Datenschutz genügen, so das Schweizer Parlament) und sogar private Unternehmungen wie Transportunternehmen oder Flughafenbetreiber sollen ermächtigt werden können, diese persönlichen Informationen der Schweizer Bürger auszulesen.

Die Argumente der Gegner von Biometrie-Pässen sind unterschiedlicher Natur. Linke und Grüne sind vor allem gegen mehr staatliche Kontrolle und Überwachung der Bürger. Die Rechte kritisiert, dass die Ausweise der Schweiz von den USA und der EU aufgezwungen worden seien. Wann genau die Vorlage vors Schweizer Stimmvolk kommt, steht derzeit gemäß Aussagen der Bundeskanzlei noch nicht definitiv fest, doch wird dies frühestens am 17. Mai 2009 sein.

In der Eidgenossenschaft können 50.000 gesammelte Unterschriften von Schweizer Bürgern innerhalb einer Frist von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung darüber erwirken. Ausserdem können Schweizer mit einer weiteren Möglichkeit ein bereits bestehendes Gesetz zur Abstimmung bringen. Mit 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten für eine Volksinitiative kann eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgeschlagen werden. (Tom Sperlich) / (vbr)