Abmahnwelle der Musikindustrie rollt weiter

eBay-Kunden, die nach dem novellierte Urheberrecht illegale oder doch zumindest rechtlich fragwürdige Software in Internetauktionen versteigern, müssen vermehrt mit Abmahnungen durch die Musikindustrie rechnen.

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Von
  • Volker Zota

Erst vor wenigen Tagen wurde ein Fall bekannt, bei dem ein 17-Jähriger abgemahnt wurde, der über eBay eine alte Heft-CD der Zeitschrift Computerbild versteigern wollte. Grund für die von einer Münchner Anwaltskanzlei im Auftrag mehrerer deutscher Musiklabel (BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, edel records, edel media & entertainment, EMI Music Germany, Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und Warner Music Group Germany Holding) erwirkte Abmahnung war, dass die Heft-CD Kopierschutz-Umgehungstools wie Clony XXL enthielt.

Nun hat es augenscheinlich auch Kunden des Herstellers bhv Software erwischt, die das früher von der Firma vertriebene CD-Kopierprogramm "CD Master Clone 4" in Internetauktionen versteigern wollten. Wie schon im oben genannten Fall gingen laut bhv bei den Betroffenen Aufforderungen zur sofortigen Unterzeichnung einer Unterlassungerklärung und Erstattung von Anwaltsgebühren in Höhe von je 2373,50 Euro ein.

bhv will sich als "David" im Namen seiner Kunden gegen den "Goliath" Musikindustrie zur Wehr setzen: "Die Abmahnlawine muss unbedingt gebremst werden. Die Unverhältnismäßigkeit der Vorgehensweise ist geradezu unfassbar. Wir werden uns hier für unsere Kunden einsetzen, wenn es sein muss mit gerichtlicher Hilfe", betont Helmut Schmitz, Geschäftsführer von bhv. Schmitz ist der Ansicht, dass die rechtliche Lage momentan alles andere als geklärt sei und beruft sich dabei auf ein Gutachten -- vermutlich meint er damit das von S.A.D. in Auftrag gegebene Rechtsgutsachten des Medienrechtlers Bernd Holznagel.

Das Gutachten scheint allerdings vor Gericht wenig Bestand zu haben: Die Firma S.A.D. hatte auf dessen Grundlage einen Patch ("Copy Count") für sein Kopierprogramm MovieJack angeboten. Die Verbreitung des Patches war aber kurz darauf gerichtlich untersagt worden -- veranlasst durch die Pirateriebekämpfung spezialisierten Münchner Kanzlei Waldorf, die nun Unterlassungserklärungen an die hbv-Kunden geschickt hat. (vza)