Adblocker Admop geht vor Axel Springer in die Knie
Sieg für Axel Springer: Der Hersteller des Werbeblockers Admop zieht sich nach einer Klage des Verlagshauses endgültig zurück. Ob der DOM-Baum einer Webseite urheberrechtlich geschützt ist, blieb ungeklärt.
Mit Urheberrecht gegen Adblocker: Im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgerichts hat sich der Verlagskonzern Axel Springer gegen den Anbieter des Adblockers "Admop" durchgesetzt. Die Schweizer Firma iPhonso stimmte am Donnerstag zu, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das bedeutet auch das endgültige Ende für den Adblocker.
Doppelte Berufung
Admop gehörte zu der Welle von neuen Adblockern, die in den iTunes Store kamen, nachdem Apple Inhaltefilter für die mobile Ausgabe des Browsers Safari zugelassen hatte. Obwohl die App eigentlich als Hobbyprojekt begonnen wurde, hatte der Verlagskonzern Axel Springer eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt, die den Vertrieb und Weiterentwicklung des Adblockers untersagte. Da das Gericht jedoch keiner Partei ganz zugestimmt hatte, waren beide Seiten in Berufung gegangen.
Axel Springer hatte zwei verschiedene Argumente gegen den Adblocker vorgebracht: Zum einen warf der Konzern dem Schweizer Projekt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, da der Adblocker Werbung auf dem Online-Portal welt.de blockiere und somit unzulässig in den Medienmarkt eingreife.
Gesamtschutz fĂĽr Websites?
Als zweites Argument brachte der Konzern einen Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Springer-Anwalt Cornelis Lehment argumentierte, dass nicht nur die Texte und Bilder der redaktionellen Angebote dem Schutz unterstehen, sondern dass das Gesamtprodukt mitsamt der eingeblendeten Werbung einem Gesamtschutz unterliege. Admop verhindere nicht nur mittels Blacklists, dass erkannte Werbung vom Server geladen werde, sondern blockiere zudem auch die zunächst durchgelassene Werbung, indem Anweisungen im DOM-Baum überschrieben werden.
Der Anwalt der Beklagten Niklas Haberkamm entgegnete, dass Admop nicht in urheberrechtlich geschützte Inhalte greife. Der DOM-Bau sei lediglich eine automatisiert erstellte technische Datei, an der der Verlag kein Urheberrecht beanspruchen könne. Zudem überschreibe der Adblocker keinen Code der Website, sondern priorisiere lediglich die Anweisung "display: none", um die Darstellung den Wünschen des Nutzers anzupassen. Dass diese Priorisierung nicht den Wünschen von Axel Springer entspreche, sei von diesem hinzunehmen. So zeigten auch Textbrowser keine Werbebanner an, trotzdem arbeiteten sie korrekt. Dass eine Website genau so angezeigt werde wie gedacht, sei lediglich eine unverbindliche Wunschvorstellung, die den Prioritäten des Nutzers unterzuordnen sei.
Gezeigt wie geliefert?
Dieser Argumentation wollte sich der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht anschließen. So sahen die Richter durchaus die Möglichkeit, dass der auf dem Rechner des Nutzers erzeugte DOM-Baum ebenfalls geschützt ist, da die Programmierer eine exakte Vorstellung hätten, wie diese Datei auszusehen habe. Zwar verneinten die Richter in einer vorläufigen Einschätzung, dass eine unzulässige und gezielte Behinderung des Axel-Springer-Verlags vorliege, ließen die Entscheidung in der Verhandlung aber offen.
Dem Kostenrisiko wollten sich die Hersteller von Admop allerdings nicht mehr stellen: Sie willigten schließlich ein, einer Unterlassungserklärung zuzustimmen – das Programm, das seit der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts aus dem iTunes Store entfernt worden war, soll nicht wieder veröffentlicht werden. Grund für die Aufgabe ist auch die stark gesunkene Nachfrage für Adblocker unter iOS. Umstritten blieb bis zuletzt, ob die Erklärung die Programmierer dazu verpflichtet, ein weiteres Update zu veröffentlichen, das welt.de auf eine Whitelist setze und so die Werbeblockade beende. (anw)