Adsense vs. Presseberichte: Weitere Warnhinweise an die taz

Zwar hat Adsense einen Warnhinweis an die taz gegen die Berichterstattung über Youtube-MP3.org zurückgezogen, aber nun gingen bei der Zeitung andere ein. Diesmal sollen Berichte wegen anderer Verstöße geändert oder die Werbung deaktiviert werden.

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Adsense vs. Pressefreiheit: Weitere Warnhinweise an die taz
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Obwohl Google der taz versichert hat, dass es sich bei bei einer Adsense-Warnung wegen eines Berichts über Youtube-MP3.org um einen Fehler gehandelt hat, sind bei der Tageszeitung weitere Korrekturforderungen des Werbedienstleisters eingegangen. Das berichtet die Zeitung in einem neuen Blogartikel, in dem die weiteren Entwicklungen seit dem ersten Warnhinweis zusammengefasst werden. Demnach soll die taz nun zwei andere Artikel überarbeiten oder ansonsten die per Google Adsense daneben platzierten Werbeanzeigen deaktivieren. Da ein ähnlicher Warnhinweis aber zuvor zurückgezogen wurde, sei unklar, ob auch diese Aufforderungen zu Eingriffen in redaktionelle Texte inzwischen gegenstandslos sei.

Angefangen hatte der Vorgang mit einem Warnhinweis an einen Dienstleister der taz, weil diese mit einem 2012 erschienen Artikel über Youtube-MP3.org gegen die Nutzungsbestimmungen von Adsense verstoßen haben soll. Der MP3-Konvertierungsdienst ist der Google-Tochter YouTube seit Jahren ein Dorn im Auge, aber nach gegenwärtigen Stand der juristischen Auseinandersetzungen legal. Trotzdem soll eine Verlinkung darauf gegen die Bestimmungen verstoßen, hatte Adsense behauptet. Während Google das inzwischen aber als Fehler zurückgenommen hat, gingen bei der taz zwei weitere Warnhinweise ein, die sich ebenfalls gegen die Berichterstattung der Tageszeitung richteten.

Wie die Zeitung erläutert, geht es in den kritisierten Berichten um eine Künstlerin und den Raub der Leiche eines mexikanischen Drogenbosses. Laut Adsense verstoßen die Bebilderungen gegen die Bestimmungen, zeigen sie doch einmal nackte Frauen als Teil einer Kunstperformance und einmal die besagte Leiche. Bei der taz stellt man sich nun die Frage, ob die eigene Bildauswahl den Werberichtlinien von Google angepasst werden oder auf die damit verbundenen Werbeeinnahmen verzichtet werden soll. Auch wenn Adsense hier also keinen Einfluss mehr auf Berichterstattung zu einem Google-Thema nehmen will, bleibt das Vorgehen also problematisch. Ob der Warnhinweis genauso gegenstandslos ist, wie jener zum Bericht über Youtube-MP3.org habe Google noch nicht erklärt. (mho)