Bundesgerichtshof erlaubt Rabatte von MyTaxi

Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Taxi Deutschland und der Vermittlungs-App MyTaxi haben die Taxizentralen in der letzten Runde eine Niederlage erlitten: Der BGH hat das Rabattverbot für MyTaxi aufgehoben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 34 Kommentare lesen
Werbung für MyTaxi

(Bild: dpa, Wolfram Steinberg)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keine wettbewerbsrechtlichen Probleme bei den Rabattaktionen der Vermittlungs-App MyTaxi. “Die Bonusaktionen verstoßen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer”, teilte der BGH am Donnerstag mit und wies damit eine Klage der Taxigenossenschaften in letzter Instanz ab. Maßgeblich sei, dass die Taxiunternehmer stets den vollen Fahrpreis erhalten. Wie der Fahrgast diesen finanziere, sei “ohne Bedeutung”.

Damit hebt der BGH auch die Urteile der Vorinstanzen auf, die den Taxigenossenschaften Recht gegeben hatten. Die Taxi Deutschland eG hatte gegen verschiedene Rabattaktionen von MyTaxi auf Unterlassung geklagt. Die zum Daimler-Konzern gehörende Taxivermittlung hat bei diesen Aktionen mit Rabatten von bis zu 50 des Fahrpreises geworben und wollte so neue Kunden gewinnen.

Die Genossenschaften sehen darin unlauteren Wettbewerb, weil die Taxifahrer und -unternehmen an den geltenden Tarif gebunden sind und selbst keine Rabatte gewähren dürfen. Vor dem Landgericht Frankfurt konnten sich die Taxizentralen mit dieser Ansicht durchsetzen. In der Berufung folgte auch das Oberlandesgericht dieser Argumentation und verhängte ein bundesweites Verbot für die MyTaxi-Rabatte. Auch andere Gerichte hatten ein Verbot der Rabatte verfügt.

In der Revision hat der BGH diese Urteile nun aufgehoben. MyTaxi sei “selbst kein Taxiunternehmer, für den die Festpreise gelten”, führt das Gericht zur Begründung aus. MyTaxi beschränke sich auf die Vermittlung von Fahraufträgen, die von unabhängigen Taxiunternehmen selbständig durchgeführt werden. Diese Taxiunternehmen könnten uneingeschränkt auch die Dienste anderer Vermittler – wie den Taxizentralen – in Anspruch nehmen.

Die Beteiligung der Taxiunternehmer an den Bonusaktionen ist nach Ansicht des BGH mit dem Personenbeförderungsgesetz vereinbar. Ein Taxiunternehmer dürfe zwar keinen Nachlass auf die tariflichen Festpreise gewähren. Doch werde der Fahrpreis vollständig an ihn gezahlt, liege kein Verstoß gegen die Tarifpflicht vor: “Wie der Fahrgast das Entgelt finanziert, ist ohne Bedeutung”, meint der BGH. Solange den Taxiunternehmen ausreichende Vermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sieht der BGH keinen Grund, den Wettbewerb bei der Taxivermittlung einzuschränken.

“Heute ging es nicht nur um MyTaxi Gutscheine, sondern um die Zukunftsfähigkeit einer Branche”, kommentiert MyTaxi-Chef Alexander Mönch. “Der BGH hat anerkannt, dass Gutschein- und Bonusaktionen im bestehenden rechtlichen Rahmen erlaubt sind. Damit wurde die Flexibilität, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit von Taxis im umkämpften Mobilitätsmarkt gestärkt. Dieser Schritt war dringend erforderlich.”

Enttäuscht zeigen sich hingegen die Taxizentralen. “Die knappe Begründung in der Presseerklärung des Gerichts lässt erkennen, dass die Richter den Kern der Auseinandersetzung nicht vollständig gewürdigt haben”, kritisiert Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender der Taxi Deutschland eG, und verweist darauf, dass die MyTaxi-Rabatte ”am Ende von den Taxiunternehmen über die an MyTaxi zu zahlenden Vermittlungsgebühren getragen werden”.

Die Richter hätten verkannt, dass die Rabatte auf die Verdrängung der Zentralen ausgerichtet seien, argumentiert Schlenker. Dann bestünde auch der vom BGH festgestellte Wettbewerb nicht mehr. “Wenn die örtlichen Taxigenossenschaften erst einmal vom Markt verdrängt sind, hat MyTaxi freie Bahn, die Vermittlungsgebühren willkürlich festzusetzen”, warnt Schlenker. “Bereits in der Vergangenheit hat MyTaxi versucht, Vermittlungsprovisionen von bis zu 30 Prozent des Fahrpreises einzuführen.“

MyTaxi betont hingegen, dass mit den Rabatten neue Kunden für das Taxigewerbe erschlossen würden. “Viele Fahrgäste sind vor den Gutschein-Aktionen lange nicht mehr mit einem Taxi gefahren”, erklärte Mönch. “Im Ergebnis wird das Taxi danach wieder häufiger genutzt.” Das Unternehmen will auch andere Dienstleistungen rund ums Taxi anbieten. In Hamburg läuft der Test mit MyTaxiMatch, bei dem sich mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Zielen ein Taxi teilen können. Im Mai soll das auch in Berlin starten. (vbr)