Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresstatistik zur Telefonüberwachung
Nach den Jahreszahlen der Regulierungsbehörden ist die Zahl der genehmigten Telefonüberwachungen 2006 nicht mehr so stark gewachsen wie zuvor.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Statistik für die im Jahr 2006 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.329 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7432 Verlängerungsanordnungen erlassen. Von den Überwachungsmaßnahmen waren 35.816 Handy-Nummern und 5099 Festnetzanschlüsse betroffen.
Während die Anzahl der überwachten Festnetznummern in den vergangenen Jahren vergleichsweise wenig zugenommen hat, wurden immer mehr Handys abgehört. Doch hat sich dieser Trend im vergangenen Jahr wieder abgeschwächt. Trotz anhaltender Zuwächse bei den Mobiltelefonanschlüssen im Jahr 2006 nahm die Zahl der Überwachungen in diesem Bereich nur geringfügig zu. Im Festnetzbereich konnte ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen verzeichnet werden.
Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.
Die Pläne der Bundesregierung, die Regeln zur Telefonüberwachung im Rahmen weit reichender anderer Maßmahmen konkreter zu fassen und damit die Zunahme bei durchgeführten Maßnahmen einzudämmen, sind allerdings auf Skepsis gestoßen. Die gleichzeitige Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um Betrugstatbestände könne wieder zu mehr Überwachungssaktionen führen, fürchten Kritiker. Die nächste Jahresstatistik der Bundesnetzagentur wird es zeigen. (vbr)