Datenschutzskandal bei Berliner Polizei: Umfassende AufklÀrung angemahnt
(Bild: 360b / shutterstock.com)
Drohbriefe an die linksautonome Szene enthielten Informationen, die offensichtlich aus Polizei- oder Justizkreisen stammten. Die AufklÀrung schleppt sich dahin.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangt von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vollstĂ€ndige AufklĂ€rung ĂŒber Drohbriefe, die mutmaĂlich aus Polizeikreisen an Protagonisten der linken Szene verschickt wurden. Sie vermisst auch PrĂ€ventionsmaĂnahmen, wie sie die hessische Polizei nun nach Drohbriefen gegen eine AnwĂ€ltin getroffen hat.
BeschÀftigte des Polizei- und Justizdienstes in Berlin werden verdÀchtigt, im Winter 2017 Drohbriefe an mehrere Berliner Einrichtungen der linksautonomen Szene versandt zu haben. Die Briefe enthielten Lichtbilder und Informationen von 21 Personen, auf die augenscheinlich nur Polizei- oder Justizbehörden Zugriff haben konnten. Im selben Zeitraum hatten linke Gruppen anlÀsslich von Polizei-Fahndungen zu den G20-Krawallen "Fahndungsbilder" von 54 Berliner Polizisten im Internet veröffentlicht.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellte damals einen Antrag auf Strafverfolgung
gegen Unbekannt wegen VerstöĂen gegen das Berliner Datenschutzgesetz. Bis heute sind die VorfĂ€lle nicht vollstĂ€ndig aufgeklĂ€rt. Smoltczyk erwartet deshalb, dass die Berliner Polizei mit der Datenschutzbehörde "umfassend" zusammenarbeitet. Im vergangenen Sommer kamen die GesprĂ€che zwischen ihr und den Strafverfolgungsbehörden zu einem Stillstand. Auf ihre Schreiben gab es keine Reaktion mehr. Im August 2018 wurde ein Polizeibeamter wegen unbefugtem Datenzugriff rechtskrĂ€ftig verurteilt.
BeschÀdigtes Vertrauen
Maja Smoltczyk hĂ€lt den Vorfall fĂŒr "schwerwiegend" und betont: "Wenn BeschĂ€ftigte der Polizei politisch motiviert personenbezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen entnehmen, ist das eine Straftat, die das Vertrauen der Ăffentlichkeit in die Sicherheitsorgane stark beschĂ€digt."
Bis heute sei nicht aufgeklĂ€rt, wie der TĂ€ter an die Vielzahl personenbezogener Daten gelangt ist und wo er diese gesammelt bzw. gespeichert hat. Zwar liegen der Datenschutzaufsicht die Protokolle fĂŒr die Abrufe vor. Ob die Abrufe jedoch alle dienstlich begrĂŒndet sind, kann sie nur in Kooperation mit der Polizei feststellen.
Die Datenschutzbeauftragte in Berlin ist auf die Zusammenarbeit angewiesen, da sie ĂŒber keine Anordnungsbefugnis verfĂŒgt und damit keine gerichtliche KlĂ€rung herbeifĂŒhren kann. Sie kann lediglich Beanstandungen aussprechen, was sie in diesem Fall noch nicht getan hat. Bisher hat sich auch keine Vor-Ort-Kontrollen bei den Strafverfolgungsbehörden durchgefĂŒhrt. Die Berliner Politik hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie fĂŒr den Datenschutz bei Polizei und Justiz bewusst entschieden, der Datenschutzaufsicht keine Sanktionsmittel zur VerfĂŒgung zu stellen. Bleibt eine Beanstandung folgenlos, kann die Datenschutzbeauftragte nach § 13,3 Berliner Datenschutzgesetz den jeweiligen Fall dem zustĂ€ndigen Ausschuss im Abgeordnetenhaus vorlegen.
Gute Kooperation in Hessen
Anders ist das in Hessen: Dort verfĂŒgt der Datenschutzbeauftragte ĂŒber Anordnungsrechte und die Kommunikation mit der Polizei klappt. In Hessen war es zu wiederholten Drohbriefen an die NSU-Opfer-AnwĂ€ltin Seda Basay-Yildiz gekommen, die mutmaĂlich von BeschĂ€ftigten des Hessischen Landeskriminalamts verfasst worden waren. Die Behörden fanden heraus, dass die Daten einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden waren. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnte eine mutmaĂlich rechtsextreme Chatgruppe von Frankfurter Polizisten aufgedeckt werden, woraufhin fĂŒnf Beamte vom Dienst suspendiert wurden. Mittlerweile folgten aber drei weitere Drohbriefe.
Die zustĂ€ndige Referatsleiterin des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Barbara Dembowski, sagte heise online, dass sie umstandslos alle von ihr gewĂŒnschten Protokolldaten, dienstlichen ErklĂ€rungen und Akten von der Polizei erhalten könne. Sie habe aber bislang nichts unternommen, weil sie der Arbeit der Staatsanwaltschaft vertraue und selbst gegen die TĂ€ter keine Sanktionen fĂŒr unbefugte Zugriffe verhĂ€ngen könne, wie dies in anderen BundeslĂ€ndern möglich sei.
Anlasslose Kontrollen fĂŒr Datenabrufe
Dembowski hĂ€lt es fĂŒr einen "kleinen Erfolg", dass der hessische Innenminister die Kontrollmechanismen verbessern will. Nachdem der Hessische Rundfunk mit Nachdruck eine AufklĂ€rung der VorfĂ€lle verlangt hatte, hatte das LandespolizeiprĂ€sidium vergangene Woche die Datenschutzbeauftragten der PolizeiprĂ€sidien gebeten, kĂŒnftig auch anlassunabhĂ€ngige Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Bislang gab es diese nicht, sagt Dembowski. Die Dienststellen meldeten ĂŒblicherweise Hinweise auf unerlaubte Datenabfragen dem Hessischen PolizeiprĂ€sidium fĂŒr Technik, das technische Auswertungen durchfĂŒhrt. 2018 gab es 180 entsprechende Meldungen.
Die Berliner Polizei konnte hingegen bislang nicht darlegen, mit welchen organisatorischen MaĂnahmen und strukturellen Ănderungen datenschutzrechtliche VerstöĂe dieser Art verhindern will. Eine Antwort des Berliner Innensenators auf eine Anfrage von heise online steht noch aus. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk erwartet jedenfalls, dass die Polizei nun "alles daransetzt, diesen Vorfall lĂŒckenlos und transparent aufzuklĂ€ren. Nur so können derartige VerstöĂe kĂŒnftig verhindert werden." (jk [1])
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