Einstweilige Verfügung: Vodafone muss Kinox.to sperren
Vodafone sperrt seit Freitag die Streaming-Seite Kinox.to. Kunden, die über das TV-Netz mit dem Internet verbunden sind, werden auf eine Infoseite geleitet. Grund für die Sperre ist eine einstweilige Verfügung.
Vodafone-Kunden, die mit Kinox.to ihren Filmabend verbringen wollen, haben Pech: Die Streaming-Seite wird derzeit gesperrt. Betroffenen sind Kunden, die über das TV-Kabelnetz mit dem Internet verbunden sind. Der Grund für die Sperre ist eine einstweilige Verfügung, die Constantin Film erwirkt hat. Erlassen hat sie das Landgericht München am 1. Februar 2018.
"Es geht um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind", erklärte Vodafone in einer Stellungnahme. Weitere Details wollte das Unternehmen aber nicht nennen, da "es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt". Die Sperre von Kinox.to besteht laut Vodafone seit Freitag, den 9. Februar.
Gesperrt via DNS-Block
Vodafone-Kunden, die Kinox.to aufrufen, werden auf eine Sperrseite [1] umgeleitet. Auf ihr ist eine knappe Erklärung zu lesen: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar." Die Umleitung passiert offenbar über ein DNS-Hijacking. Das lässt sich aber über einen alternativen DNS-Service umgehen. Der DNS-Server etwa von Google ist über die IP 8.8.8.8 erreichbar, der "zensurfreie DNS-Server" von Digitalcourage über 85.214.20.141.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im März 2014 entschieden, dass Internet-Provider illegale Webseiten, die urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten, sperren dürfen [2]. Schon in dem Fall hatte das Filmstudio Constantin Film geklagt. Auf Kinox.to sind Links zu aktuellen Kinofilmen und Serien zu finden. Sie sind urheberrechtlich geschützt und werden illegal im Netz angeboten. Im September vergangenen Jahres hat sich einer der beiden mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to den Behörden gestellt [3]. Der 24-Jährige wurde bereits Anfang Juni in Pristina festgenommen. Der zweite Verdächtige ist weiterhin untergetaucht. Kinox.to gilt als der inoffizielle Nachfolger des 2011 geschlossenen Portals Kino.to. (dbe [4])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3966023
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.vodafone.de/webblock.html
[2] https://www.heise.de/news/kino-to-EU-Gericht-erlaubt-Sperren-von-Raubkopie-Webseiten-2155904.html
[3] https://www.heise.de/news/Mutmasslicher-Betreiber-von-Kinox-to-im-Kosovo-festgenommen-3828070.html
[4] mailto:dbe@ct.de
Copyright © 2018 Heise Medien