Europäische Union: Whistleblower feiern wegweisende Schutzregelungen

Die Einigung ĂĽber einen besseren Schutz von Whistleblowern wird von Transparency International und dem Whistleblower-Netzwerk begrĂĽĂźt.

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Whistleblower

(Bild: CarpathianPrince, Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Whistleblower und Aktivisten haben es begrüßt, dass sich das EU-Parlament im Ringen um einen besseren Schutz für Whistleblower gegen die europäischen Justizminister und die EU-Kommission durchsetzen konnte. Der Einigung zufolge können die Informanten selbst entscheiden, wen sie zuerst informieren wollen und müssen Missstände nicht zunächst intern zur Sprache bringen.

Das Whistleblower-Netzwerk sieht in der Einigung vom Montag einen Durchbruch, weil Whistleblower nicht mehr drei Monate warten müssen, bevor sie sich an Behörden wenden können. Auch soll die Beweislast, dass Whistleblower nach ihrer Offenlegung intern unter Druck gesetzt und drangsaliert wurden, nicht mehr bei ihnen selbst, sondern beim Arbeitgeber liegen. Auch die Organisation Transparency International feiert die Einigung als "historisch" und "wegweisend".

Anlässlich dieser Einigung erklärte EU-Justizkommissarin Věra Jourová: "Skandale wie Dieselgate oder die Panama Papers und die Enthüllungen rund um Cambridge Analytica haben uns klargemacht, wie sehr Hinweisgeber dabei helfen, rechtswidrige Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und unserem Wohl schaden, aufzudecken." Die Kommissarin hält die jetzt gefundene Lösung für ein "ausgewogenes System".

Europäische Whistleblower wie Howard Wilkenson, der eine milliardenschwere Geldwäsche bei seinem Arbeitgeber Danske Bank aufgedeckt hatte, seien zu lange mit ungerechten Vergeltungsmaßnahmen konfrontiert worden, sagte Nick Aiossa von Transparency International. Wilkenson sagt, dass er rechtlich daran gehindert wurde, den vollen Umfang verdächtiger Geldgeschäfte anzuzeigen. Der luxemburgische Whistleblower Antoine Deltour, mit dessen Hilfe illegale Steuerabsprachen im LuxLeaks-Skandal aufgedeckt werden konnten, musste mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Seine Prozesskosten sollen sich allein im Jahr 2017 auf 60.000 Euro belaufen haben.

Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission stellt nun klar: "Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden." Die neuen Vorschriften beziehen sich auf mehrere EU-Rechtsbereiche, unter anderem die Geldwäschebekämpfung, die Unternehmensbesteuerung, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie den Umweltschutz und die nukleare Sicherheit. Unter anderem konnten Deutschland, Frankreich und Italien Länder wie Luxemburg, Irland und Ungarn davon überzeugen, Steuerverstöße in den Schutzbereich mit aufzunehmen.

Arbeitgeber müssen künftig klare Meldeverfahren etablieren. So soll ein System von sicheren Kanälen für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen werden. Hinweisgeber sollen ermutigt werden, Missstände zunächst intern zu melden. Voraussetzung ist, dass sie davon ausgehen können, dass der Verstoß innerhalb ihrer Organisation wirksam angegangen werden kann und sie keine Vergeltungsmaßnahmen riskieren. Die Entscheidung des Meldekanals obliegt damit ihnen. Mit den neuen Regelungen sollen sie vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt werden, aber auch in anschließenden Gerichtsverfahren.

Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit oder Vergeltungsmaßnahmen gegen die Hinweisgeber drohen, dürfen sich Whistleblower direkt an die zuständigen Behörden wenden. Ergreifen diese keine geeigneten Maßnahmen, dürfen sie mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit gehen und hierfür auch die Medien nutzen. Voraussetzung dafür ist eine drohende oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse. Auch hier sollen sie vor Repressalien geschützt werden. Zuletzt hatte der Staat Malta einem Whistleblower unter zweifelhaften Umständen die Staatsbürgerschaft entzogen, der den Missbrauch von Visa öffentlich gemacht hatte.

Die Mitgliedstaaten müssen nun auf diesen Prinzipien aufbauend die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern formulieren. Deutschland hatte sich mit Frankreich bis zuletzt für eine obligatorische interne Meldung eingesetzt. Justizministerin Katharina Barley (SPD) änderte aber angesichts der öffentlichen Kritik vieler zivilgesellschaftlicher Gruppen ihren von den Unionsparteien geprägten Kurs. Die Online-Kampagnen “Voices of Justice” und WeMove.eu sowie ein virales Video unter dem Hashtag #thetruthneedsfriends hatte noch hunderttausende Unterstützerunterschriften sammeln können. (olb)