zurück zum Artikel

Europäischer Polizeikongress: Bundespolizei lobt Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz

Detlef Borchers
Europäischer Polizeikongress: Bundespolizei lobt Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz

(Bild: dpa / Paul Zinken)

Auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin hob der Projektleiter des Gesichtserkennungstests am Bahnhof Südkreuz die Treffgenauigkeit hervor. Aus dem Datenschutz kamen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Tests.

Die intelligente Videoanalyse mittels biometrischer Gesichtserkennung am "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz [1]" stand im Mittelpunkt eines Fachforums auf dem europäischen Polizeikongress [2] in Berlin. Referats- und Projektleiter Franz-Xaver Vogl von der Bundespolizei führte aus, seine Behörde sei mit der Erkennungsleistung der für den Test gespeicherten Probanden zufrieden, die möglichst täglich die Erkennungszone passieren müssen.

"Wir kommen auf eine Fehlerrate von 0,3 Prozent. Von 1000 Personen werden 3 fälschlicherweise erkannt", erklärte Vogl. Sie müssten im Ernstfall im Nachgang geprüft werden. Die offiziell angegebene Zuverlässigkeit von 70 Prozent [3] sei eine "vereinbarte Sprachregelung", sagte der Polizist. "Bei guten Lichtbedingungen hatten wir über 90 Prozent". Das Projekt wird derzeit mit "realitätsnäheren" Aufnahmen der Probanden fortgesetzt, die typischen Fahndungsbildern ähneln sollen.

Vogl meinte, dass der Terrorist Anis Amri möglicherweise erkannt worden wäre, wenn biometrische Gesichtserkennung vor seinem Attentat am Breitscheidplatz im Dezember 2016 eingesetzt worden wäre. Den Einwand, dass Amri gerade eben nicht zur Fahndung ausgeschrieben oder als aktueller Gefährder von der Polizei geführt worden war, ließ er so nicht gelten. "Amri wäre als Gefährder mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent erkannt worden", betonte Vogl, "entscheidend ist, dass am Ende noch ein Polizeivollzugsbeamter über den Zugriff entscheidet, also ein Mensch." Vogl wies darauf hin, dass in den zum Test installierten Erkennungssystemen der Übereinstimmungsgrad einstellbar sei. Je kleiner die Fehlerrate ist, desto weniger Treffer kämen heraus. "Wie viel an Alarmen akzeptabel ist, das ist eine politische Debatte, die wir führen müssen."

In dem Pilotprojekt von Deutscher Bahn und Bundespolizei werden offenbar Rechner von Dell eingesetzt, in denen Nvidia-GPUs die Gesichtserkennung übernehmen. Eines der drei Erkennungssysteme, die am Südkreuz getestet werden, stammt von der spanischen Firma Herta [4] und wurde im Ausstellungsbereich des Polizeikongresses demonstriert. So lässt sich die Gesichtserkennung zum Beispiel mit einer Verhaltenserkennung kombinieren. "Wir können technisch mehr als wir rechtlich dürfen", erklärte Martin Grüning, Lösungsarchitekt innere Sicherheit bei Dell.

Als Kritiker des Tests trat der Jurist Daniel Holzapfel vom Büro des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf. Er bezweifelte, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Videoüberwachung ausreichen, um den Einsatz von "intelligenten Kameras abzudecken. Gerade die neue EU-Datenschutzgrundverordnung habe der Speicherung biometrischer Daten enge Grenzen gesetzt. "Ich gehe davon aus, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für diese Gesichtserkennungstechnik gibt", erklärte Holzapfel.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter verglich die eingesetzte Videotechnik mit den Easypass-Systemen an Flughäfen [5]. Diese würden freiwillig genutzt und niemanden aufregen. Ähnlich sei es mit der Gesichtserkennung zur Unterstützung der effizienteren Polizeiarbeit: "Sie ist eine wunderbare Unterstützungsmöglichkeit, die zu testen wert ist." (anw [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3961679

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/gesichtserkennungstechnik-bahnhof-suedkreuz.html
[2] https://www.europaeischer-polizeikongress.de/
[3] https://www.heise.de/news/Automatische-Gesichtserkennung-am-Berliner-Suedkreuz-Erste-Ergebnisse-vorgestellt-3919338.html
[4] http://www.hertasecurity.com/de/blog/gesichtserkennung-die-erklaerung
[5] https://www.bundespolizei.de/EasyPass/DE/Wo_gibt_es_EasyPass/wo_gibt_es_easypass_node.html
[6] mailto:anw@heise.de