Fernleihe: Bibliotheken dürfen Textauszüge elektronisch verschicken

Bibliotheken dürfen bis Ende Mai kleine Auszüge aus wissenschaftlicher Literatur in elektronischer Form an Endnutzer wie Studierende schicken.

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Fernleihe: Bibliotheken dürfen Textauszüge elektronisch verschicken

(Bild: Proxima Studio/Shutterstock.com)

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Die Coronavirus-Krise verleiht der Online-Fernleihe zeitweilig Flügel. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben darauf verständigt, dass Bibliotheken Auszüge aus Fachliteratur über den wissenschaftlichen Dokumentenlieferdienst Subito auf elektronischem Weg verleihen können. Die bestehende Vergütungspflicht wird dabei auf den vorübergehend möglichen elektronischen Versand ausgeweitet.

Bibliotheken dürfen laut einer 2017 vom Bundestag beschlossenen Urheberrechtsreform seit März 2018 an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Magazinen erschienen sind, für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen sowie prinzipiell auch Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken.

Bislang fehlt jedoch die nach Paragraf 60 h Urheberrechtsgesetz erforderliche vertragliche Vereinbarung mit der VG Wort über eine angemessene Vergütung für die elektronische Lieferung. Aus diesem Grund müssen Nutzer ausgedruckte Kopien derzeit eigentlich noch persönlich in der Bibliothek abholen. Diese im Gesamtvertrag zum innerbibliothekarischen Leihverkehr festgeschriebene Auflage besteht nun während der nächsten anderthalb Monate nicht.

Die Initiative soll den Bibliotheken dabei helfen, Studierenden und Wissenschaftlern auch bei in Pandemiezeiten geschlossenen Häusern die für Forschung und Lehre nötige Literatur an die Hand zu geben. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßte den Ansatz, für den sich die KMK stark gemacht habe und der erst "durch das gleichzeitige Engagement vieler Einrichtungen und Gremien erst möglich geworden" sei. Er sprach vor dem Hintergrund, dass das beginnende Sommersemester soweit wie möglich mit digitalen Mitteln durchgeführt werden solle, von einem "bedeutsamen Schritt".

Der Lieferservice Subito hatte seine Vertragsbedingungen bereits 2008 nach Inkrafttreten einer früheren Urheberrechtsnovelle deutlich verschärft und damit Preise erhöht sowie Übermittlungen per E-Mail eingeschränkt. Ein Versand erfolgte demnach nur als grafische, nicht durchsuchbare Datei. Endkunden sollten gekaufte Dokumente dank digitaler Restriktionstechnologien nur "ansehen und zweimal ausdrucken" sowie sehr beschränkt weiterleiten können.

Update 15.04.2020: Die VG Wort hat darauf hingewiesen, dass anders als zunächst vom Bibliotheksverband mitgeteilt die Vergütungspflicht für elektronische Auszüge nicht entfällt. Auch ist die Dienstleistung nicht kostenlos. Der erste Absatz wurde entsprechen korrigiert. (vbr)