Gegendarstellung zu: "Vorwurf gegen Toll Collect wegen illegaler Kartennutzung ausgeräumt"

Zu dem Artikel erreichten uns Gegendarstellungen der Firmen GEKA mbh und Euro-Cities AG, zu deren Veröffentlichung wir nach § 14 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) verpflichtet sind.

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Von
  • Jürgen Kuri

Zu dem Artikel "Vorwurf gegen Toll Collect wegen illegaler Kartennutzung ausgeräumt" erreichten uns Gegendarstellungen der Firmen GEKA mbh und Euro-Cities AG, zu deren Veröffentlichung wir nach § 14 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) verpflichtet sind.

Gegendarstellung der GEKA mbH

Heise online berichtete ab 21. September 2005 in einem Artikel mit der Überschrift "Vorwurf gegen Toll Collect wegen illegaler Kartennutzung ausgeräumt" über einen Rechtsstreit zwischen der Euro-Cities AG und der Toll Collect GmbH. In dem Bericht hieß es:

"Im Rahmen eines Vergleichs vor einem Berliner Gericht musste das Unternehmen GEKA den Vorwurf gegenüber Toll Collect fallen lassen, Kartenmaterial illegal genutzt zu haben. GEKA hatte Toll Collect im Namen der Eurocities AG bezichtigt, Kartenmaterial von Stadtplandienst.de heruntergeladen und für sein Maut-Abrechnungssystem eingesetzt zu haben."

Hierzu stellen wir fest, dass die GEKA mbH an dem o.g. Verfahren nicht beteiligt war und die Ansprüche ausschließlich von der Euro-Cities AG in eigenem Namen gegen Toll Collect geltend gemacht wurden.

Berlin, den 27.9.2005, Dr. h.c./BG Hans Biermann, Geschäftsführer der GEKA mbH

Gegendarstellung der Euro-Cities AG

Heise online berichtete ab 21. September 2005 in dem Artikel mit der Überschrift "Vorwurf gegen Toll Collect wegen illegaler Kartennutzung ausgeräumt" über einen Rechtsstreit zwischen der Euro-Cities AG und der Toll Collect GmbH.

In dem Artikel berichtete Heise: "Rechtsstreitigkeiten und daraus entstandene Reibereien zwischen Eurocities und dem Mobilitätsverlag waren der Grund dafür, dass das Gericht die Klageberechtigung von Eurocities anzweifelte. Die Urheberrechte für die fraglichen Daten hält nämlich gar nicht Eurocities, sondern der Mobilitätsverlag, der Kartenmaterial zum Stadtplandienst beisteuerte."

Hierzu stellen wir fest, dass der Rechtsstreit zwischen der Euro-Cities und dem Mobilitätsverlag weder Toll Collect noch dem Gericht bekannt war und dass das Gericht die Klageberechtigung der Euro-Cities AG bejaht hat. Anderenfalls hätte Toll Collect auch nicht auf Anraten des Gerichts eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Euro-Cities AG ist demnach berechtigt, in eigenem Namen Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Berlin, den 28.9.2005, Dr. h.c./BG Hans Biermann, Vorstand der Euro-Cities AG
(jk)