Haftstrafe für Betreiber des verbotenen Neonazi-Portals "Altermedia"

Zweieinhalb Jahre muss einer der Hintermänner der abgeschalteten rechtsextremistischen Website "Altermedia" ins Gefängnis.

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Haftstrafe für Betreiber des verbotenen Neonazi-Portals "Altermedia"

Abgeschaltetes Rechtsextremisten-Portal Altermedia.

(Bild: dpa, Archiv)

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Von
  • dpa

Zwei Jahre nach dem Verbot und der Abschaltung des Neonazi-Webportals "Altermedia" ist ein Betreiber und Kopf der Seite zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte einen jungen Informatiker aus dem Schwarzwald am Donnerstag unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung (Az. 5-2 StE 21/16). Über Jahre sei er ein Kopf der rechtsextremistischen Plattform gewesen. Drei mitangeklagte Frauen wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.

"Altermedia" war aus Sicht des Generalbundesanwalts bis zur Abschaltung durch das Bundesinnenministerium das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Massenhaft sei dort rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Über Jahre wurden im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge oder Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedanken verbreitet und der Holocaust geleugnet. Rund 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess hervorgehoben. (anw)