Kennzeichenerfassung: Brandenburger Polizei sieht verbesserten Datenschutz

Nach der Kritik an der Kennzeichenerfassung durch die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragten hat sich Brandenburgs Polizeipräsident gerechtfertigt.

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Kennzeichenerfassung: Brandenburger Polizei sieht verbesserten Datenschutz

(Bild: monticello/Shutterstock.com)

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  • dpa

Bei der massenhaften automatischen Kennzeichenfahndung auf Autobahnen hat sich der Datenschutz nach Ansicht der Brandenburger Polizei deutlich verbessert. Sie reagierte am Montag auf Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge, die die bisherige Praxis in einem Bericht für unzulässig bezeichnet. In einem Schreiben von Brandenburgs Polizeipräsident Roger Höppner vom Montag an Hartge, das der dpa vorliegt, heißt es, auf dem Server der Kennzeichenerfassung (Kesy) sollten künftig Daten jeweils nur noch maximal drei Monate gespeichert sein. "Dadurch wird der Datenumfang auf dem Kesy-Server um ein Vielfaches reduziert", schreibt Höppner.

Auf Brandenburgs Autobahnen werden seit dem Jahr 2010 wegen laufender Ermittlungsverfahren und auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Kennzeichen erfasst und gespeichert. Als die Polizei 2019 nach der verschwundenen Rebecca aus Berlin suchte, wurde das Kesy-System bekannt. Die Datenschutzbeauftragte beanstandete im Januar in einem Prüfbericht gravierende Mängel. So hielt sie die Speicherung nicht mehr erforderlicher Daten für unzulässig.

Der Polizeipräsident rechtfertigt den Aufzeichnungsmodus in seinem Schreiben grundsätzlich, will aber Mängel im Umgang mit dem Kesy-System abstellen. Er weist darauf hin, dass ohnehin nur mit Gerichtsbeschluss und per Anordnung einer Staatsanwaltschaft Daten aufgezeichnet werden. Im Januar seien bereits Daten vom 1. April 2017 bis zum 19. Juni 2019 für ein inzwischen abgeschlossenes Ermittlungsverfahren gelöscht worden.

Bei diesem Ermittlungsverfahren ging es nicht nur um Brandenburg. Nach Angaben der Brandenburger Polizei ergaben 158 Anfragen an 35 Staatsanwaltschaften in 13 Bundesländern und an den Generalbundesanwalt zu Anordnungen für eine Aufzeichnung unter anderem, dass in 83 Fällen die Daten gelöscht werden sollen. In 37 Rückmeldungen gaben die Staatsanwaltschaften an, dass die Daten noch benötigt würden.

Alle Daten sollen laut Polizei nach dem Ablauf eines Beschlusses zur automatischen Kennzeichenfahndung von der Polizei gelöscht werden, aber per Datenträger an die jeweilige Staatsanwaltschaft gehen. Werden aktuell noch weiter Daten erhoben, sollen die Ermittler nach drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob diese Daten weiter gebraucht werden oder gelöscht werden können. Derzeit haben laut Polizei 14 Sachbearbeiter des Bereichs Bandenkriminalität Zugriff zu Kesy-Daten – im vergangenen Mai seien es noch 57 gewesen.

Die Datenschutzbeauftragte hatte auch eine fehlende Trennung der erhobenen und gespeicherten Daten für die vielen parallelen Ermittlungsverfahren kritisiert – das erschwere eine sofortige Löschung. Die Daten sollen nun nach Auskunft des Polizeipräsidenten mit Merkmalen einem konkreten Verfahren zugeordnet werden. Damit könnten auch der Standort und der Zeitraum eingegrenzt werden.

Zur Kritik der Datenschutzbeauftragten daran, dass auch die Daten nicht beschuldigter Personen erfasst werden, verwies die Polizei auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der Piratenpartei beim Landesverfassungsgericht. Die Frage der Pflicht einer Benachrichtigung wird laut Polizei noch rechtlich geklärt. Das Büro der Datenschutzbeauftragten prüft das Schreiben des Polizeipräsidenten derzeit.

Die Landtagsmehrheit hatte im Januar das Innenministerium dazu aufgefordert, die Beanstandungen zum Datenschutz zu berücksichtigen und die Aufzeichnung nicht wie von der Linksfraktion gefordert zunächst auszusetzen. Neben der Datenerfassung zur Strafverfolgung gibt es auch die zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz, die als unstrittig gilt. (olb)