Kennzeichenerfassung durch die Polizei in Brandenburg beschäftigt die Justiz
Ein Mitglied der Brandenburger Piratenpartei hat beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) beantragt, die Speicherung von Kennzeichen zu untersagen.
Die Piratenpartei geht gerichtlich gegen das Kfz-Kennzeichenscanning in Brandenburg vor. Im Mai war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg automatisierte Kennzeichenscanner auch in einem Modus betreibt, in dem sämtliche erfassten Kennzeichen gespeichert und nachträglich abgerufen werden können. Marko Tittel, Mitglied der Brandenburger Piratenpartei, hat jetzt beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) beantragt, diese Praxis zu untersagen.
Den sogenannten Aufzeichnungsmodus des Systems, auf den sich der Antrag bezieht, schätzt die Partei als unverhältnismäßig und rechtswidrig ein. Die Brandenburger Polizei hält ihr Vorgehen dagegen für zulässig, sofern ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt. Die darüber gespeicherten Daten sollen dann auch für andere Fahndungen verwendet werden dürfen.
Aufzeichnungsmodus und Fahndungsmodus
Automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme, wie das von der Brandenburger Polizei verwendete KESY, bieten grundsätzlich zwei verschiedene Betriebsmodi: Zum einen können sämtliche erfassten Kennzeichen gespeichert und nachträglich einem Abgleich mit Fahndungslisten unterzogen werden – der sogenannte Aufzeichnungsmodus. Zum anderen kann das System im Fahndungsmodus betrieben werden. Dann führt es unmittelbar nach der Erfassung eines Kennzeichens selbst einen Abgleich durch und verwirft Nicht-Treffer sofort.
Im Mai wurde öffentlich, dass die Brandenburger Polizei ihre Systeme im Aufzeichnungsmodus betreibt. Bekannt wurde das Vorgehen, weil die Polizei einen Fahndungserfolg mittels auf Vorrat gespeicherter Kennzeichen meldete. Seitdem ist das Vorgehen in der Diskussion und wird zunehmend zum Politikum.
Verschiedene Streitpunkte
Grundsätzlich ist seit Längerem strittig, wie automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme betrieben werden müssen, damit sie mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind. Fraglich ist dabei nicht nur ob und wie Kennzeichen gespeichert werden dürfen. Auch wenn das System erkannte Kennzeichen direkt mit einer Fahndungsliste vergleicht und bei Nicht-Übereinstimmung verwirft, ist umstritten, wie anlassbezogen der Einsatz sein muss. So wurde ein derartiges Vorgehen in Bayern vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig befunden, weil die dortigen Vorschriften den Einsatz nicht ausreichend eingeschränkt hatten. Das Gericht bemängelte außerdem auch unzureichende Dokumentationspflichten.
Neben Brandenburg und Bayern nutzen auch Hessen und Baden-Württemberg automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme. Auch dort sind sie umstritten und verschiedene Privatpersonen und Organisationen gehen gerichtlich gegen den Einsatz der Systeme vor. Außerdem versucht die Piratenpartei bundesweit sämtliche Einsatzorte zu protokollieren. (syt)