Länderübergreifendes Polizei-Abhörzentrum: Technikplanung ist abgeschlossen

Fünf Bundesländer wollen ihre Telekommunikationsüberwachung in Leipzig bündeln. Die technischen Planungen stehen, passendes Personal wird noch gesucht.

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Polizei-Abhörzentrum: Technik-Planung für GKDZ in Leipzig abgeschlossen

(Bild: Gorodenkoff / Shutterstock.com)

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  • dpa

Das geplante gemeinsame Polizei-Abhörzentrum von fünf Ost-Bundesländern hat eine Etappe gemeistert. In den vergangenen Monaten seien alle technischen Planungen erstellt und mit den Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt worden, teilte der Chef des Zentrums, Ulf Lehmann, mit. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg wollen in der Abhörzentrale in Leipzig die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Schwerkriminellen bündeln.

Bis 2021 soll das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ), so der offizielle Name, arbeitsfähig sein und zunächst in einen Probebetrieb gehen. Nach verschiedenen Testphasen solle es dann schrittweise die TKÜ-Aufgaben der Länder übernehmen. "Wann dieser sehr komplexe IT-Prozess abgeschlossen ist, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantwortet werden", erklärte Lehmann. Nach dem Beschluss von 2017 sollte das GKDZ bereits 2019 in Betrieb gehen.

Die Beschaffung der nötigen Rechentechnik laufe jetzt an. Die Vergabe wird ausgeschrieben. Ursprünglich war mit Kosten von 15 Millionen Euro gerechnet worden. Welche Summe es am Ende tatsächlich wird, könne aus vergaberechtlichen Gründen noch nicht gesagt werden.

Die beteiligten Länder versprechen sich von der Abhörzentrale eine effektivere Arbeit. Statt fünf Rechenzentren in fünf Ländern soll es künftig nur noch eines geben. Dann müssen sich auch nicht mehr fünf Länder auf die Suche nach IT-Experten machen, die ohnehin schwer zu finden seien. Das Abhörzentrum soll 35 Mitarbeiter haben. Eine erste bundesweite Stellenausschreibung lief 2019, weitere sollen folgen.

Telekommunikationsüberwachung können die Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen einsetzen – etwa Mord, Terror, Kinderpornografie, Vergewaltigung oder Bandenkriminalität. Dann können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie WhatsApp angezapft werden.

(bme)