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Missing Link: Grundrechtsabbau fürs "Staatswohl" – 50 Jahre Notstandsgesetze

Detlef Borchers
Missing Link: Massiver Grundrechtseingriff fürs

(Bild: Alexas_Fotos)

Am 30. Mai 1968 wurden die Notstandsgesetze der Bundesrepublik verabschiedet. Sie legalisierten das Abhören und Überwachen durch Nachrichtendienste, führten den Richtervorbehalt ein und etablierten die G10-Kontrollkommission.

Auch sie sind ein Erbe der "68er": Die Notstandsgesetze, die im Rahmen der Notstandsverfassung und der Änderung des Artikels 10 des Grundgesetzes am 30. Mai 1968 in dritter Lesung mit 384 Ja-Stimmen und 100 Nein-Stimmen verabschiedet wurden. Mit dem Gesetzespaket wurden 28 Artikel so geändert, aufgehoben oder neu eingefügt, dass eine amtierende Regierung im Falle eines Angriffes, eines Putschversuchs oder einer Naturkatastrophe den Notstand ausrufen und die parlamentarische Kontrolle bei solch einem "inneren Notstand" aussetzen konnte.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

So wurde der Einsatz der Bundeswehr im Inneren nach einer Naturkatastrophe erlaubt. Auf Seiten der regierten Bürger wurden bei einem Notstand jedoch die Grundrechte drastisch eingeschränkt. Zudem wurde auf der juristischen Ebene der Begriff des "Staatswohls" geprägt: Wer das Wohl des Staates gefährdet, sollte auch ohne Ausrufung des Notstands überwacht oder in Schutzhaft genommen werden können. Die Notstandsgesetze [2] gelten heute als das wichtigste Erbe der ersten großen Koalition von SPD und CDU/CSU.

Im Bereich der Kommunikation führten die Notstandsgesetze zu einer Umdefinierung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bis zu dieser zentralen Gesetzesänderung waren Post- und Fernmeldeüberwachungen durch deutsche Behörden verboten. Das änderte sich mit den Notstandsgesetzen beziehungsweise dem zugehörigen G10-Gesetz, das am 1. November in Kraft trat und nur in Westdeutschland galt – in Westberlin war das Abhören und Verwanzen via Besatzungsrecht weiterhin nur den Alliierten erlaubt. Fortan durften der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und der Verfassungsschutz das Post- und Fernmeldegeheimnis brechen, wenn sie den bloßen Verdacht hatten, jemand könnte etwas planen, das die Sicherheit der BRD und das Staatswohl gefährde. Gegen die Maßnahmen konnte nicht geklagt werden, denn in "ihrem Vollzug ist der Rechtsweg nicht zulässig".

Dieser massive Eingriff in die Grundrechte wurde so erklärt: "Dient die Beschränkung dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und das an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt." Als "Ersatzrechtsweg" wurde eine mit drei Personen besetzte G10-Kontrollkommission eingerichtet. Außerdem erfand man den "Richtervorbehalt" für langfristige Überwachungen, die "in den Kernbereich der Privatsphäre des Bürgers" eingreifen. All die Bestimmungen, die heute bei Überwachungsmaßnahmen der heimlichen "Online-Durchsuchung" und der "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" gelten, können direkt auf die Notstandsgesetze zurückgeführt werden.

Für den damaligen SPD-Vorsitzenden und Außenminister Willy Brandt waren die neuen Gesetze ein großer Erfolg: "Die Bundesrepublik ist erwachsen genug, um die Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten ohne Einschränkung in die eigenen Hände zu nehmen." Brandt verschwieg in seiner Rede allerdings, dass die deutschen Behörden durch Verwaltungsvereinbarungen und alliierte "Vorbehaltsrechte" verpflichtet wurden, die geheimdienstlichen Interessen der Alliierten wahrzunehmen. Genauso hatten zuvor alliierte Geheimdienste bundesdeutsche Überwachungsaufträge "auf Mitteilung" des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Verfassungsschutzes durchgeführt.

Verfassungsschutz und BND verpflichteten sich, westlichen Geheimdiensten bei "Anwendung einer Beschränkungsmaßnahme" den Zutritt zu den Gebäuden zu gestatten, in denen die Überwachungsmaßnahme der Postverkehrs beziehungsweise das Abhören des Telefons durchgeführt wurde. In seinem Buch Überwachtes Deutschland erklärt der überwachungskritische Historiker Josef Foschepoth [3] das Pathos der Politiker, die von der Einheit Deutschlands schwärmten, die durch die Notstandsgesetze gesichert werde: "Je nationaler die Töne der verantwortlichen Politiker wurden, desto mehr musste verschleiert werden."

"Lasst das Grundgesetz in Ruh – SPD und CDU!", skandierten die Demonstranten: Der größte und lauteste Protest gegen die neuen Gesetze kam von der außerparlamentarischen Opposition (APO). Die 68er Studenten sahen in den neuen Befugnissen für die Nachrichtendienste alte Methoden des NS-Staates wiederkehren und machten dies auf ihren Transparenten und Plakaten deutlich. Das Lied von der formierten Gesellschaftsordnung [4] wurde gesungen, ein "Hochschulmanifest gegen die Notstandsgesetze" wurde in vier Wochen von 45.000 Studenten unterzeichnet, ganz ohne Internet. Am 11. Mai 1968 wurde mit dem Marsch auf Bonn [5] die bis dahin größte Demonstration in der Bundeshauptstadt veranstaltet.

Transparente gegen die Notstandsgesetze (0 Bilder) [6]

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Aber auch innerparlamentarisch gab es deutlichen Protest, der hauptsächlich von der oppositionellen FDP kam. Die Freien Demokraten sahen vor allem durch die G10-Kommission den Rechtsstaat ausgehebelt. Ordentliche Gerichte und Richter müssten über die Zulässigkeit von Maßnahmen entscheiden, nicht irgendeine Kommission ohne Macht, "ein Gremium von Parlamentariern die nicht nach Rechtsgrundsätzen, sondern nach politischen Grundsätzen zu entscheiden haben und die nicht in der Lage sind, dieses Hohe Haus anzurufen, sondern die schön geheim für sich behalten müssen, was sie an wichtigen Staatsgeheimnissen gewahr geworden sind," erklärte der FDP-Abgeordnete Hermann Busse bei der zweiten Lesung der Gesetze im Deutschen Bundestag zu den vage gefassten "Fernmeldeverkehrsbeziehungen".

"Der Mann, gegen den begründeter Verdacht besteht, dass er schwerste Verbrechen zu begehen gewillt ist, genießt Rechtsschutz. Der Bürger, gegen den vage am Horizont irgendetwas auftauchen könnte – wir wissen ja gar nicht mal was, weil es nicht fassbar ist – genießt keinen Rechtsschutz." Der heftige Widerstand der FDP hielt allerdings nur bis zum Herbst 1969 an.

Nach der Bundestagswahl vom 28. September bildete man mit der SPD ("Mehr Demokratie wagen") eine kleine Koalition und Hans-Dietrich Genscher, der schärfste Kritiker der Notstandsgesetze, wurde Bundesinnenminister. Die FDP-Klage gegen die Notstandsgesetze wurde abgekündigt, was blieb war eine Klage des Bundeslandes Hessen.

Am 15. Dezember 1970 wies das Bundesverfassungsgericht diese Klage ab. Nach Auffassung der Mehrheit der Richter müsse der Bürger eine "gewisse Last" in seinen Grundrechten hinnehmen, wenn es um den "Schutz überragender Rechtsgüter" wie etwa dem Staatsschutz und dem Staatswohl der Bundesrepublik gehe. Weder die Menschenwürde, noch die Rechtsstaatlichkeit, noch die Gewaltenteilung werde verletzt, wenn der Staat geschützt werde. Eine Klage gegen die Überwachung der Bürger durch den Staat sei schon deswegen nicht zu gewähren, weil davon auzugehen ist, dass die Maßnahme "in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie korrekt und fair angewendet wird."

Drei Bundesrichter [8] votierten dagegen und durften erstmals in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes ihr Nein öffentlich begründen. Im "Abhörstreit" stellten die abtrünnigen Juristen Fabian von Schlabrendorff, Hans-Georg Rupp und Gregor Geller fest, dass es der menschlichen Würde widerspreche, wenn der Mensch durch das Eindringen in seine Privatsphäre mit dem Abhören "zum bloßen Objekt staatlichen Handelns" gemacht werde.

Die nächste juristische Instanz war der Europäische Gerichtshof, der die Beschwerde gegen die Notstandsgesetze 1978 aufgrund der europäischen Menschenrechtskonvention [9] abwies und wiederum das Staatswohl bemühte: "Befugnisse zur geheimen Überwachung von Bürgern, wie sie für einen Polizeistaat typisch sind, können nach der Konvention nur insoweit hingenommen werden, als sie zur Erhaltung der demokratischen Einrichtungen unbedingt notwendig sind." Man müsse davon ausgehen, dass in einer demokratischen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland die Behörden alle Überwachungsvorschriften korrekt anwenden, erklärten die Richter.

Solchermaßen juristisch abgesichert wurden in der Bundesrepublik ab September 1971 insgesamt 25 Überwachungsstellen eingerichtet. Pro Stelle wurden bis zu 240 Tonbandgeräte installiert, die die Gespräche verdächtiger Verbindungen für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst aufzeichnen konnten – das Ausland lag gleich nebenan. Für die Briefpost wurden drei zentrale Aussonderungsstellen eingerichtet, die jeweils bis zu 7000 DDR-Postsendungen täglich öffneten und auf staatsfeindliche Propaganda hin kontrollierten.

Die Notstandsgesetze wurden unter dem heftigen Protest der "68er" installiert. Die größten Notstände wurden von Ausläufern dieser Bewegung ausgelöst. 1975 entführte eine "Bewegung 2. Juni" den Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz und löste damit eine Überwachung von mehr als 2500 Telefon-Anschlüssen in der Bundesrepublik und Westberlin aus, die erfolglos war. Bei der nächsten Geiselnahme von Hanns Martin Schleyer kam darum ein Computersystem ins Spiel, das neben der Überwachung und Auswertung von Telefonaten zahlreiche weitere Hinweise speichern sollte. Die Fahndung nach der RAF führte zur größten Panne der Kriminalisten [10]. Eine Panne anderer Art offenbarte sich beim Verfassungsschutz, der im Zuge der RAF-Fahndung den Physiker Klaus Traube rechtswidrig abhörte. Die G10-Kommission wurde einfach nicht informiert.

Zur 50-jährigen Geschichte des Abhörens und Überwachens gehört ein Vorfall aus der jüngeren Geschichte: vor fünf Jahren enthüllte Edward Snowden, in welchem Ausmaß westliche Geheimdienste wie der BND in Bad Aibling Telefonate und die Datenkommunikation abhörten und auswerteten. Weder das inzwischen eingerichtete Parlamentarische Kontrollgremium noch die G10-Kommission waren davon informiert – denn es gab nichts zu informieren, weil es niemand die Fragwürdigkeit der Abhörmaßnahmen erkannte. In der Rückschau [11] erklärte Gerhard Schindler, damals der Chef des Bundesnachrichtendienstes: "Obwohl der BND als deutsche Behörde vieles penibel regelt, gab es ausgerechnet für die Frage, wann man Ausländer abhören darf, keine Anweisungen. Deshalb gab es auch kein Unrechtsbewusstsein." (mho [12])


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[1] https://www.heise.de/thema/Missing-Link
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw21-kalenderblatt-notstandsgesetze/556672
[3] https://www.heise.de/news/30C3-Die-ueberwachte-Bundesrepublik-2072768.html
[4] http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1726
[5] https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-vor--jahren-der-marsch-auf-bonn-100.html
[6] https://www.heise.de/bilderstrecke/2432660.html?back=4059232;back=4059232
[7] https://www.heise.de/bilderstrecke/2432660.html?back=4059232;back=4059232
[8] https://www.zeit.de/1971/03/drei-richter-klagen-an
[9] https://www.menschenrechtskonvention.eu/
[10] http://www.sueddeutsche.de/politik/serie-deutscher-herbst-folgenreichste-panne-der-deutschen-kriminalgeschichte-1.3667801
[11] http://www.sueddeutsche.de/politik/ex-geheimdienstchef-gerhard-schindler-unsystematisch-und-unuebersichtlich-1.3992429
[12] mailto:mho@heise.de