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Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat

Monika Ermert
Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat

(Bild: ImageFlow / shutterstock.com)

Da hat sich ganz schön was angesammelt: Ein Update aus dem Kampf gegen den Präventionsstaat in Deutschland und in Europa.

Das Jahr 2019 könnte ein regelrechtes Superjahr richterlicher Entscheidungen zur Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Polizei und Geheimdienste werden. Gleich acht Entscheidungen zu Post-Snowden-Überwachungsgesetzen hat sich das Bundesverfassungsgericht vorgenommen. Aber auch quer durch Europa zieht sich eine Welle von Klagen, vor Polen bis Portugal. Lässt sich Europas Marsch Richtung Präventionsstaat damit noch aufhalten?

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Klagen zum Verfassungsschutzgesetz – konkreter zum Weiterschieben der durch die Geheimdienste gewonnenen Informationen an die Strafverfolger – und die gegen den ewigen Wiedergänger Vorratsdatenspeicherung erledigt haben. Doch die Kläger warteten vergeblich und jetzt finden sich die beiden Fälle wieder in der kürzlich veröffentlichten Jahresvorschau des Karlsruher Gerichts [2].

Zusammen mit weiteren Klagen kommt man für das Jahr 2019 auf insgesamt acht Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht:

  1. Klage zum Verfassungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2354/13)
  2. Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2821/16)
  3. Klage gegen das BND-Gesetz (Az. 1 BvR 2835/17)
  4. Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Artikel-10-Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) (Az. 1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16)
  5. Klage gegen die veränderten Möglichkeiten zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13)
  6. Klage gegen die Nachfolgeversion der schon mal in Karlsruhe beanstandeten Antiterrordatei (Az. 1 BvR 3214/15)
  7. Klage gegen Einsatz des Staatstrojaners (Az. 2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18, 2 BvR 2061/18)
  8. Klage gegen Auflagen für Provider zum Vorhalten einer Überwachungsinfrastruktur, was das Verfassungsgericht Ende Januar gegen den Mail-Provider Posteo entschieden hat [3].
Einbruch, Stacheldraht, Zaun, Überwachung, Sicherheit

Acht Verfahren, in denen die Karlsruher Richter darüber zu entscheiden haben bzw. hatten, ob die renovierten Gesetze für Nachrichtendienste und über Befugnisse für die Strafverfolgung noch mit den Grundrechten vereinbar sind. Und das Verfassungsgericht strebt laut einem Sprecher an, alle Verfahren dieses Jahr auch zu entscheiden. 2020 droht ja auch schon die nächste größere Welle von Klagen gegen Überwachungsgesetze auf Karlsruhe zuzurollen. Gegen zwei der jüngst verabschiedeten Landespolizeigesetze sind bereits Klagen eingereicht, weitere werden folgen.

Beim Verfassungsgericht will man nicht gleich von einer Häufung der Klagen gegen massenhafte Überwachung sprechen. Die Karlsruher Jahresvorschau spricht allerdings für sich. Was ist da eigentlich passiert? Schlicht gesagt, haben Edward Snowdens Enthüllungen zu den Programmen der NSA und der sogenannten Five-Eyes-Geheimdienste (Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien, USA) sowie deren Partner nur in den wenigsten Fällen dazu geführt, dass die illegale Überwachung abgestellt wurde. Im Gegenteil, was bis zu den Enthüllungen illegal war, wurde vielfach einfach legalisiert. So zumindest sieht das der frühere Menschenrechtskommissar des Europarates. Nils Muiznieks – und er ist damit nicht allein.

Die Ausspähung der Datenströme zwischen EU-Behörden und einzelnen Individuen, darunter auch Journalisten und Rechtsanwälten, in der EU oder außerhalb zum Beispiel – samt unvermeidlichem Beifang deutscher Bürger – ist jetzt Recht und Gesetz. Dagegen klagt in Karlsruhe nun eine Gruppe von Journalisten, unter ihnen die Trägerin des alternativen Nobelpreises, Khatija Ismayilova (Az. 1 BvR 2835/17), unterstützt von Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und mehreren Journalistenverbänden [4].

Zusammen mit Amnesty International klagt die GFF außerdem gegen die ausufernden Befugnisse [5] nach dem G10-Gesetz. In dieser Sache gibt es prominente Unterstützung. Die FDP in Gestalt von Altminister Burkhart Hirsch hat gegen das G10-Gesetz ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1743/16). Und auch der deutsche Internetknoten DeCIX strebt, ausgehend von einem vernichtenden Gutachten [6] des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, ein Urteil zum massenhaften Ausleiten von Verkehr am DeCIX an den BND auf der Basis des G10-Gesetzes an. Das Bundesverwaltungsgericht hatte abgewunken und muss sich jetzt mit einer zweiten Klage des DeCIX zum Datenabgriff auf der Grundlage des neuen BND-Gesetzes auseinandersetzen.

Ein weiterer Grund für den endlosen Strom von Klagen: Der staatlichen Aufsicht über die Überwachung wird wenig Vertrauen entgegengebracht. Die schwächelnde Überwachung der Überwacher wurde, so befand auch die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA [7]), nur unzulänglich renoviert. Der NSA-Untersuchungsausschuss im EU-Parlament hatte die FRA damit beauftragt, Europas Geheimdiensten nachzuspüren. Im zweiten Bericht zu den Geheimdiensten der 28 Mitgliedsstaaten_blank [8] resümiert die FRA, die Aufsichtsmaßnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten blieben verbesserungswürdig. Mit Blick auf die Änderungen der Aufsicht in Deutschland notieren die EU-Beamten, dass ein Mehr an Aufsichtsbehörden nicht zwangsläufig zu einer verbesserten Aufsicht führen muss. Vielmehr kann Fragmentierung die Folge sein.

Auf diesen Effekt verwies auch die Humanistischen Union (HU), die selbst mehrere Verfassungsklagen gegen Überwachungsgesetze initiiert hat, in einer beißenden Kritik [9] einer vom Bundesinnenministerium veranstalteten Fachkonferenz zum "Recht der Nachrichtendienste". Auch wenn eine bessere Ausstattung zugesagt wurde, seien die Neuerungen im Bereich der Geheimdienstkontrolle in mancher Hinsicht geradezu "dysfunktional", schreiben der HU-Vorsitzende, Sven Lüders, und der Rechtswissenschaftler Hartmut Aden.

In der Praxis hatten die oppositionellen Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr [10]) bereits nach der Aufarbeitung des Amri-Falles kritisiert, dass der eigens benannte "Superbeauftragte" für die Geheimdienstkontrolle "die parlamentarischen Kontrolleure eher entmachte als stärke, da die Tatsachenermittlung und die Sichtung der Unterlagen weitgehend aus dem PKGr ausgelagert werde."

Überwachung, Kamera

Der Versuch der G10-Kommission [11], per Klage den BND dazu zu zwingen, den Aufsehern Einblick in die Selektorenlisten zu gewähren, nach denen der deutsche Geheimdienst von ihm belauschte Datenverkehre für die NSA durchforstet, ist 2016 in Karlsruhe gescheitert. Der Grund: die G10-Kommission sei kein Verfassungsorgan und daher nicht zur Organklage berechtigt. Die Verfassungsrichter hatten wenig später auch gleich die Klage von Grünen und Linken aus dem NSA-Untersuchungsausschusses abgewiesen, die ebenfalls auf ihr Aufsichtsrecht pochen und sehen wollte, wen der BND für die USA ausspioniert hatte. Wie die mangelhafte rechtsstaatliche Überwachung der Dienste angesichts solcher Einschränkungen der Aufsicht zu leisten ist, bleibt ein ziemliches Rätsel.

Mangelhafte Aufsicht bei erheblich ausgeweiteten Befugnissen der Überwachung kann bei technisch weitreichenden Eingriffen wie den in mehr und mehr Gesetze eingeschleusten Staatstrojanern ins Auge gehen. Gleich fünf Klägergruppen haben das Verfassungsgericht gegen das staatliche Hacking angerufen. Neben dem Verein Digital Courage klagen die GFF, die FDP und auch der Bundesverband IT-Sicherheit Teletrust (Az. 2 BvR 897/18). Die Klage von Teletrust hätte insbesondere der Staatstrojaner-Nutzer BKA gerne verhindert. Für Teletrust ist der durch die Trojaner-Regelung vorprogrammierte Einkauf von Schwachstellen kontraproduktiv für die ohnehin bedrohte Sicherheit von IT-Systemen.

Noch mehr Trojaner-Klagen dürfte das Jahr 2020 bringen, wenn weitere Beschwerden gegen die neuen Landespolizeigesetze (Polizeiaufgabengesetze, PAG) verhandelt werden. Schon anhängig, aber noch nicht auf der aktuellen Vorausschau in Karlsruhe sind die Einsprüche von GFF/Bündnis NoPaG und den Bundestagsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat
Missing Link: Überwacht die Überwacher, oder: Klagen gegen den Präventionsstaat

Demonstration gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz 2018

Gegen das unter Grüner Regentschaft verabschiedete Baden-Württembergische Polizeigesetz samt Trojaner müssen andere ran: Hier klagt die GFF mit dem Chaos Computer Club Stuttgart, der Providergenossenschaft ISPeg, dem Versandhandel Zündstoff und weiteren Klägern. Digital Courage bereitet laut Auskunft von Sprecherin Rena Tangens aktuell die Klage gegen das PAG in NRW vor.

Ein Allheilmittel sind all die vielen Klagen dabei nicht, warnt Tangens. "Wir wollen, dass auf parlamentarischem Wege die richtigen Entscheidungen getroffen werden", sagt sie. Dass in den letzten Jahren Gesetze oft einfach mal so per "Versuch und Irrtum" beschlossen worden seien, mit dem Hintergedanken "mal schauen, ob sich jemand die Arbeit macht und eine Verfassungsbeschwerde einreicht", sei ein Unding, urteilt Tangens. Und es macht den Nichtregierungsorganisationen und Dauerklägern viel Arbeit. GFF, HU, Digital Courage und andere Dauerkläger wie der Pirat Patrick Breyer verdienen angesichts der Entwicklung das Prädikat "Verfassungsschützer" wohl eher als die so benannten Behörden.

Nur für einen weiteren Übergriff des Staates hagelte es in Karlsruhe so viele Einzelklagen wie für den Staatstrojaner: die (man muss schon fast sagen: gute alte) Vorratsdatenspeicherung (VDS). Der eigentlich schon vom EuGH erledigte Zombie erhebt immer wieder sein Haupt. Fünf Klagen (1 BvR 2683/16, 1 BvR 141/16, 1BvR 229/16,1 BvR 2023/16, 1 BvR 2821/16) gegen die nach dem ersten Klatscher aus Karlsruhe 2010 novellierte Regelung wird das Verfassungsgericht dieses Jahr erledigen. Die VDS ist auch die Norm, die es insgesamt in Europa auf die meisten Verfahren bringt. Quer durch Europa beschäftigt die umstrittene Datensammelei für den Staat die Gerichte.

Die Gesetzgeber in Tschechien, Dänemark, Portugal und Frankreich müssen sich gerade Verfahren vor nationalen Gerichten stellen. In Tschechien klagen die im Parlament erstarkten Piraten, gemeinsam mit einigen Parlamentskollegen anderer Parteien. In Dänemark macht ein Bündnis unter dem Namen "Vereinigung gegen illegale Überwachung" zusammen mit Amnesty Dänemark gegen die in Sachen Novellierung säumige Regierung mobil. Gesponsert wird die dänische Klage von der nationalen Bürgerrechtsstiftung Borgerretsfonden. In Portugal bemüht sich die Organisation "Defesa dos Direitos Digitais" mit einer Beschwerde beim Ombudsmann darum, eine neuerliche Entscheidung des portugiesischen Verfassungsgerichts zu erwirken. Das hatte 2015 das Vorläufergesetz für nicht verfassungsgemäß erklärt.

Ein paar Verfahren gegen die VDS liegen auch schon wieder beim Europäischen Gerichtshof, der sich irgendwann wohl fragen muss, wie oft er seine eindeutigen Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicheurng [12] noch verkünden muss. Anhängig sind derzeit zwei Klagen gegen Frankreichs VDS (C511/18 und C512/18), eine davon betreibt die Organisation La Quadrature du Net gemeinsam mit Frankreichs Verband der Provider. Eine andere Klage richtet sich gegen die VDS im Vereinigten Königreich (C-623/17) und eine gegen das Gesetz in Belgien (C-520/18). Auch hier müssten weitere Klagen folgen, betrachtet man allein die von Italien eingeführte sechsjährige Speicherfrist.

Doch die durch Snowdens Enthüllungen ausgelöste Novellierung beziehungsweise Neuschaffung von Geheimdienstgesetzen zieht auch einen langen Rattenschwanz von Gerichtsverfahren gegen neue Geheimdienstgesetze nach sich. 19 anhängige Klagen unter dem Stichwort Überwachung listet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg derzeit [13], mehr als ein Dutzend davon richten sich gegen das im Sommer 2015 im Schnelldurchgang und mancher Nachtsitzung verabschiedete neue französische Geheimdienstgesetz.

Datenkabel

Der Verband Association Confraternelle de la Presse Judiciaire, einer der französischen Kläger, schreibt, dass er sich mit seiner Klage besonders gegen die verschwimmenden Grenzen zwischen Strafverfolgung und Geheimdienstaktivitäten richte. Letztere erhalten mit dem Gesetz offiziell zahlreiche bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehaltenen Befugnisse, von Geolokalisierung bis zu Ton- und Videoüberwachung in privaten Räumen und Fahrzeugen, sowie mehr Zugriff auf Verkehrsdaten in den Netzen. Journalisten und Anwaltsverbände in Frankreich rügen generell auch die Schwammigkeit des neuen Gesetzes. Eine Klage gegen eine nur wenig später verabschiedete Ergänzung für die Auslandsaufklärung, die noch breiter ausgreift, gibt es aber offenbar noch nicht.

Die Liste des EGMR verzeichnet außerdem weitere Klagen gegen das britische Spitzelsystem. Zum einen fassen die Kläger des im vergangenen Jahr entschiedenen Big Brother-Verfahrens nach. Denn der Gerichtshof hatte weder eine massenhafte Datensammlung per se noch den Austausch der unrechtmäßig ausgespähten Daten mit anderen Diensten für grundsätzlich beanstandungswürdig erklärt. Auch bei den Verfahrensrechten blieb der EGMR hinter den Erwartungen einer der drei Klägergruppen zurück. Den Briten gleich tut es der in Straßburg zunächst abschlägig beschiedene Juristenverband Centrum för Rättvisa, der Schwedens Ausspähung der Datenverkehre für unzulässig erklären lassen wollte.

Einen ziemlich spannenden Fall, der auch ein Licht auf die deutschen Trojanerfälle werfen könnte, betrifft die Klage von Privacy International gegen das Hacking von Geräten und Diensten durch den britischen Geheimdienst GCHQ. Mit von der Partie bei diesem Fall am EGMR ist der Chaos Computer Club sowie verschiedene Provider und IT-Dienstleister.

Vollständig ist die Verfahrensliste des EGMR dabei nicht. Es fehlen sowohl eine aktuelle Klage der Stiftung Panoptykon (25237/18) als auch die der Digitalen Gesellschaft Schweiz gegen die Vorratsdatenspeicherung, die sich seit 2014 durch den Schweizer Instanzenweg bis zum EGMR gekämpft hat. Als nächstes hat man sich die Schweizer Kabelaufklärung vorgenommen, also das Absaugen von Datenverkehr an zentralen Internetknoten.

Dr. Johannes W. Dietrich, gemeinfrei

Radome der Bad Aibling Station der NSA, die 2004 geschlossen wurde

(Bild: Dr. Johannes W. Dietrich, gemeinfrei [14] )

Übrigens: Während sich das Schweizer Volk bei Volksabstimmungen für die Einführung von mehr Überwachung ausgesprochen hatte, hatten die Niederländer sich bei ihrer Abstimmung gegen das am 1.1.2018 in Kraft getretene niederländische Geheimdienstgesetz ausgesprochen. Doch auch das half nichts. Daher will eine Koalition angeführt von Bits of Freedom vor den niederländischen Gerichten Klage erheben.

Klagen über Klagen ... Beschwerden selbst aus den Parlamenten heraus ... Hilft überhaupt noch etwas gegen das Abgleiten in den Präventionsstaat? Glaubt man einem jüngsten Alarmruf von EDRI: eigentlich nicht. Anfang des Jahres warnte die Dachorganisation der europäischen Bürgerrechtsorganisationen, dass europäische Regierungen gezielt die Urteile des obersten europäischen Gerichts in Luxemburg zur Vorratsdatenspeicherung einfach missachten, illegale Regelungen beibehalten und mit allen Mitteln versuchen, den Durchgriff auf die Daten für die Strafverfolger zu sichern.

EDRI warnt, die EU Staaten versuchten die Urteile auszusitzen und hofften auf bessere Entscheidungen aus Luxemburg. Und sie forcierten beispielsweise mit einer ihnen genehmen ePrivacy-Regelung neue Ansätze zur Vorratsdatenspeicherung [15], frei nach dem Motto: Wenn mir ein Urteil nicht gefällt, mache ich mir ein neues Gesetz. (jk [16])


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[3] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-Mail-Provider-muss-IP-Adressen-herausgeben-4291456.html
[4] https://www.heise.de/news/BND-Massenueberwachung-Breites-Medienbuendnis-legt-Verfassungsbeschwerde-ein-3954274.html
[5] https://www.heise.de/news/Internetueberwachung-Amnesty-klagt-gegen-BND-Datenstaubsauger-3466588.html
[6] https://rsw.beck.de/rsw/upload/NvwZ/NvwZ-Extra_2016_15.pdf
[7] https://fra.europa.eu/de
[8] https://fra.europa.eu/de/publication/2018/uberwachung-durch-nachrichtendienste-grundrechtsschutz-und-rechtsbehelfe-der
[9] http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/geheimdienste-und-das-recht-ein-unaufloesbarer-widerspruch/
[10] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/gremien18/pkgr
[11] https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/g10_kommission
[12] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html
[13] https://www.echr.coe.int/Documents/FS_Mass_surveillance_ENG.pdf
[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Bad_Aibling_Station#/media/File:Radomes_of_Bad_Aibling_Station_1.jpg
[15] https://www.heise.de/news/EU-Staaten-arbeiten-an-neuen-Ansaetzen-zur-Vorratsdatenspeicherung-4044349.html
[16] mailto:jk@heise.de