Musiker unterliegen im Streit um CD-Verwertungsrechte

Universal Music hat im Rechtsstreit um die CD-Verwertungsrechte von Musikaufnahmen aus der Prä-CD-Ära einen Etappensieg errungen.

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Von
  • Volker Zota

Universal Music hat im Rechtsstreit um die CD-Verwertungsrechte von Musikaufnahmen aus der Prä-CD-Ära einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen von Ringo Funk (Mitglied der Gruppe "Atlantis") und Joachim "EROC" Ehrig ("Grobschnitt") gegen Universal Music zurückgewiesen. Sie hatten gegen das Musiklabel geklagt, weil nach ihrer Meinung die vor der Einführung der Compact Disc geschlossenen Verträge Universal Music nicht dazu berechtigten, alte Aufnahmen ohne Anpassung der Verträge auf Audio-CD zu veröffentlichen.

Als Begründung hatten die Musiker angeführt, dass die Audio-CD dank der vielseitig zu verwendenden digitalen Datenströme eine neue "Nutzungsart" der musikalischen Werke darstelle, insbesondere weil sie verlustfreie Kopien zulasse. Die Musikindustrie sieht in der Audio-CD indes nur eine "technische Weiterentwicklung" der Vinyl-Platte.

Der Musterprozess schwelte seit über drei Jahren. Schon 1998 hatte Ehrig gegen Motor Music (inzwischen Teil von Universal) geklagt, um eine Nachbesserung der alten Verträge zu erzwingen, weil Künstler bei der digitalen Weiterverwertung in der Regel leer ausgingen. Im Jahr 2000 sprach ihm das Landgericht Berlin Recht zu, woraufhin Universal Revision einlegte und so schließlich eine Verhandlung vor dem BGH erzwang (Details zu dem Rechtsstreit).

Der Chef-Justiziar von Universal Music, Dr. Henning Zimmermann, wertet die jetzige Entscheidung des BGH als wichtigen Etappensieg für die gesamte deutsche Musikbranche. Der Musikwoche sagte er: "Jetzt haben wir ein höchstrichterliches Präzedenzurteil zu unseren Gunsten: Das zählt".

Wäre die Entscheidung des BGH negativ für die Musikbranche ausgefallen, hätten die Plattenbosse -- ohne gültige Verträge -- quasi selbst als "Raubkopierer" dagestanden. Eine Nachbesserung der Verträge aller Altkünstler wäre zwingend notwendig gewesen. Nun scheint es indes, als dürfe die Musikbranche weiterhin genauso verfahren wie bisher. (vza)