Nintendo einigt sich mit ROM-Anbieter auf 12 Millionen US-Dollar Entschädigung

Nintendo hat im Sommer den Betreiber mehrerer ROM-Webseiten verklagt. Nun haben sich die beiden Parteien auf eine hohe Entschädigung geeinigt.

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Nintendo und ROM-Anbieter einigen sich auf 12 Millionen US-Dollar

(Bild: Nintendo)

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Die Betreiber der ROM-Anbieter LoveRETRO und LoveROMs zahlen 12 Millionen US-Dollar an Nintendo. Diese Summe ist Teil einer Einigung, die von den Parteien ausgehandelt wurde. Damit diese Einigung rechtswirksam wird, muss sie noch von einem Richter abgezeichnet werden. Laut dem Branchenportal TorrentFreak, das die Gerichtsdokumente veröffentlicht hat, handelt es sich dabei nur noch um eine Formalität.

Nintendo hatte die Betreiber von LoveROMs und LoveRetro im Sommer verklagt. Die beiden Webseiten gehören einem Ehepaar und ermöglichen den Download von Spiele-ROMs. Mit den ROMs lassen sich Klassiker wie Super Mario Bros. per Emulator auf dem Rechner spielen. Auf vielen dieser ROMs finden sich Spiele, die ursprünglich für Nintendo-Konsolen erschienen sind oder von Nintendo entwickelt wurden. Nintendo warf den Betreibern in der Anklage Verletzung von Copyright und Markenrechten vor.

Gemäß der Einigung dürfen die Beklagten in Zukunft keine Nintendo-ROMs mehr verbreiten. Die Adressen LoveRETRO.co und LoveROMs.com sollen außerdem an Nintendo gehen. Die beiden Webseiten sind mittlerweile nicht mehr erreichbar, sie zeigen stattdessen eine "Entschuldigung an Nintendo" an. In einem Facebook-Beitrag teilen die Betreiber das gleiche Statement. Sie gestehen darin ihre Schuld ein – und verweisen an Spiele-Klassikern interessierte Nutzer direkt an den Nintendo Game Store.

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"Alleine die Webseite LoveROMs hat im Monat 17 Millionen Besucher. Solche Besucher werden angezogen von der einfachen Verfügbarkeit kostenloser, unautorisierter Kopien von Nintendos Videospielen und anderem geistigen Eigentum", schrieben Nintendos Anwälte in der Klageschrift. "Die daraus resultierende Beliebtheit der Webseiten LoveROMs und LoveRETRO hat den Beklagten erhebliche unrechtmäßig erworbene Einkünfte beschert, unter anderem durch Spenden und den Verkauf von Werbeplätzen auf den Webseiten."

Zu Spekulationen lädt die hohe Zahlung von 12 Millionen US-Dollar ein: TorrentFreak bezweifelt, dass die Richter einen derart hohen Schadensersatz festgelegt hätten, wenn der Prozess seinen normalen Gang genommen hätte. Warum sollten die Betreiber also freiwillig einer solchen Summe zustimmen? Denkbar wäre zum Beispiel, dass die tatsächlich von Nintendo eingeforderte Zahlung deutlich niedriger ausfällt, während die offizielle Summe der Abschreckung dienen soll.

Laut TorrentFreak wäre das kein Novum: Im Gerichtsprozess zwischen dem Filmproduktionsverband MPAA und dem Filehoster Hotfile mussten die Beklagten demnach etwa nur 4 Millionen statt des offiziell festgeschriebenen Vergleichs von 80 Millionen US-Dollar zahlen.

Tatsächlich dürfte es Nintendo eher um die Außenwirkung als um den Schadensersatz gehen. Das Unternehmen gilt als äußerst aggressiv, was den Schutz seines geistigen Eigentums angeht. Auf der eigenen Webseite schreibt Nintendo: "Das Aufkommen von Emulatoren, die zum Spielen von illegal kopierter Nintendo-Software entwickelt wurden, stellt die bis heute größte Bedrohung für das geistige Eigentum von Videospiel-Entwicklern dar." Zu Verhandlungen sei man nicht bereit: "Es würde keinen wirtschaftlichen Sinn machen, Emulatoren zu legalisieren. Das steht einfach nicht zur Debatte."

Die Einigung zwischen Nintendo und den Betreibern von LoveROMs und LoveRetro bedeutet auch, dass es zu keinem Urteil kommen wird, das künftig als Präzedenz herangezogen werden könnte. Nach wie vor ist also unklar, wie ein Gericht in derartigen Fällen entscheiden würde.

Die rechtliche Lage ist nicht eindeutig: Emulatoren selbst gelten gemeinhin als legal. Sie werden als Software verstanden, die zum Abspielen von ROMs dienen. Solange kein geschützter Code genutzt wird, ist das juristisch grundsätzlich unproblematisch. Bei den ROMs, also den Dateien, mit denen der Emulator gefüttert wird, ist die Lage komplexer. Die Spiele, die mit diesen Dateien emuliert werden, sind oft urheberrechtlich geschützt.

Das Copyright bleibt in den USA 75 Jahre nach Erstveröffentlichung beim Rechteinhaber – unabhängig davon, ob das Spiel überhaupt noch auf legalem Weg angeboten wird. Doch es gibt auch Ausnahmen vom Copyright: Die Fair-Use-Doktrin sieht vor, dass geschütztes Material unter bestimmten Umständen auch ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt werden kann, wenn es etwa in der Bildung, in der Berichterstattung oder zur Kommentierung und Kritik genutzt wird. Ob die Archivierung von Videospielen dazu gezählt werden kann, ist nicht abschließend geklärt. (dahe)