Pay TV: OLG Celle bestätigt Schuldspruch wegen Card Sharings

Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung eines 53-Jährigen wegen Computerbetrugs bestätigt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts einen Card-Server betrieben, über den bis zu 1300 Kunden illegal Pay-TV sehen konnten.

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Pay TV: Oberlandesgericht bestätigt Schuldspruch wegen Card Sharings

Beschlagnahmte Hardware, die für Card-Sharing eingesetzt wird.

(Bild: Polizeidirektion Göttingen)

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Card Sharing ist Computerbetrug: Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss festgestellt und damit die Vorinstanz weitgehend bestätigt (2 Ss 93/16). In der Vorinstanz hatte das Landgericht Verden einen 53-jährigen Mann verurteilt, der einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und damit Dritten gegen Entgelt Zugriff auf Pay-TV-Angebote ermöglicht hatte. Das Strafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung hat das OLG Celle aufgehoben und zur Neufestsetzung an das LG Verden zurückverwiesen.

Der Beschuldigte hat laut Feststellung des Gerichts seit 2009 einen Card-Sharing-Server für bis zu 1300 Kunden betrieben. Beim Card-Sharing können mehrere Receiver auf eine freigeschaltete Abo-Karte zugreifen, um das TV-Signal zu entschlüsseln. Die zur Entschlüsselung nötigen Daten schickt der Card-Server über das Internet an die Receiver, auf denen eine spezielle Software läuft (Soft-CAM). Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts Zugänge zu seinem Card-Server gegen Zahlung angeboten und über das Internet vertrieben. Auch passend manipulierte Receiver konnte man bei ihm erwerben.

Nach gemeinsamen Recherchen des Pay-TV-Anbieters Sky und der Schweizer Firma Nagravision, die das Verschlüsselungssystem liefert, hatten die Unternehmen Anzeige erstattet. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden hatten im Juli 2013 mehr als 120 Polizeibeamte aus Göttingen, Hannover und Iserlohn sowie der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bundesweit Durchsuchungen durchgeführt.

Nach dem Amtsgericht Stolzenau und dem LG Verden hat nun erstmals ein Oberlandesgericht die Verurteilung eines Card-Sharers wegen Computerbetrugs bestätigt. Die Weitergabe des Kontrollworts für die Datenentschlüsselung sei eine unbefugte Verwendung von Daten, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden des Pay-TV-Senders führe, teilte das Gericht mit. Das OLG hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen, soweit sie sich auf den Schuldspruch bezieht. Das Strafmaß – bisher ein Jahr auf Bewährung – muss das LG Verden allerdings neu festsetzen. (vbr)