Reformpaket: EU-Kommission für ermäßigte Mehrwertsteuer bei E-Books

Mit einer Reihe von Gesetzentwürfen will die EU-Kommission die Mehrwertsteuer für den digitalen Binnenmarkt fit machen und den grenzüberschreitenden Online-Handel beflügeln.

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E-Book

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

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Die EU-Kommission hat ein Paket für die Mehrwertsteuerreform im digitalen Binnenmarkt auf den Weg gebracht. Die Mitgliedsstaaten sollen damit die Steuersätze für elektronische Veröffentlichungen wie E-Books oder Online-Zeitungen denen von Druckerzeugnissen anpassen können. Wenn die Initiative das EU-Parlament und den Ministerrat passiert, könnte der hiesige Gesetzgeber so den reduzierten Satz von 7 statt 19 Prozent auch für elektronische Publikationen einführen.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 Frankreich und Luxemburg entsprechende Ermäßigungen auf Basis des bisherigen EU-Rechts untersagt. Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag aber schon vorgesehen, sich dafür einzusetzen, dass E-Books bei der Mehrwertsteuer nicht anders behandelt werden sollten als Print-Produkte. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßte den Plan der Kommission, mit dem sie "klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt" bezogen habe. Verlage könnten damit ihr Digitalangebot ausbauen und an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen arbeiten.

Die Brüsseler Regierungseinrichtung will zudem neue Vorschriften einführen, die es Online-Händlern erlauben sollen, alle ihre Mehrwertsteuerpflichten in der EU vierteljährlich an einem einzigen Ort über ein Web-Portal abzuwickeln. Bisher müssen sie sich in allen Mitgliedsstaaten, in denen sie Geschäfte tätigen, einzeln für die nationalen Erhebungssysteme rund um die einschlägigen Abgaben anmelden. Für Startups soll ein Schwellenwert von jährlich 10.000 Euro für Online-Verkäufe eingeführt, unter dem im grenzüberschreitenden Handel tätige Unternehmen weiter die ihnen aus ihrem Heimatland bekannten Mehrwertsteuervorschriften anwenden dürfen. Die Verfahren für kleine und mittlere Firmen mit vergleichbaren Umsätzen unter 100.000 Euro will die Kommission vereinfachen.

Gekoppelt ist der Plan mit einer Maßnahme gegen Mehrwertsteuerbetrug. Bislang sind in die EU eingeführte Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 Euro von der Abgabepflicht befreit. Dies betrifft rund 150 Millionen Pakete, rechnet die Brüsseler Institution vor, was das System anfällig mache für Betrug, Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Gerade die Einfuhrunterlagen für hochwertige Waren wie Smartphones oder Tablets enthielten "systematisch zu niedrigere Wertangaben oder falsche Warenbeschreibungen", um keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Die Befreiung soll daher gestrichen werden. (axv)