Social Media: EU-Innenausschuss beschließt Maßnahmen gegen Wählermanipulation

Maßnahmen des Entschließungsentwurfs des EU-Innenausschusses sollen künftig die Wählermanipulation über Facebook & Co. eindämmen.

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EU-Parlament

Die Beschlüsse des Innenausschusses müssen vom Europaparlament noch abgesegnet werden.

(Bild: dpa, Jean-Francois Badias/AP)

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Von
  • Monika Ermert
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Der Innenausschuss im Europaparlament befürwortet in seinem gestern verabschiedeten Entschließungsentwurf eine "Sonderermittlung zum mutmaßlichen Missbrauch des politischen Online-Umfelds durch ausländische Mächte" durch die Justizbehörde Eurojust. Ferner soll es weitergehende Untersuchungen bei Facebook durch die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und den Europäischen Datenschutzausschuss geben. Zugleich fordern die Innenpolitiker die Aussetzung des Privacy Shields, des für Datentransfers mit den USA vereinbarten Mechanismus.

Die Aufklärung der Datenhehlerei durch Facebook und der heimlichen Wahlbeeinflussung durch Cambridge Analytica ist aus Sicht der Innenpolitiker längst noch nicht abgeschlossen. Sie werfen Facebook die Behinderung der Aufklärung vor. Sie bemängelten, dass in den drei Parlamentsanhörungen jeweils nur Öffentlichkeitsarbeiter von Facebook kamen und nicht die angeforderten mit der Sache betrauten Techniker.

In Bezug auf das umstrittene Privacy Shield sieht eine Mehrheit der Parlamentarier die EU-Kommission in Zugzwang, weil die USA die vom Parlament gesetzte Frist zur vollständigen Umsetzung der dafür vereinbarten Regeln zum 1. September 2018 habe verstreichen lassen.

Auch an Europas Regierungen richten sich einige Forderungen, insbesondere die Ausstattung der eigenen Datenschutzbehörden und die Überprüfung der eigenen Wahlgesetze. Impressumspflichten für Wahlwerbeinhalte und weitergehende Transparenz-, Fairness- und Stillhaltepflichten kurz vor den Wahlen, wie sie in manchen Ländern für den analogen Wahlkampf durchgesetzt werden, sollten auch für Online-Kampagnen verbindlich gemacht werden. Wähler-Profiling sollte grundsätzlich verboten sein. Social-Media-Plattformen sollten darüber hinaus Inhalte, die massenweise über Bots verteilt werden, kennzeichnen.

EU-Kommissar Julian King sagte gestern im Ausschuss dazu, dass die Kommission demnächst zusätzliche Instrumente in den Bereichen sicherheitstechnische Schwächen von Wahlsystemen, Bekämpfung von Fake News und Datenschutz auch im Bereich der Parteien vorlegen werde.

Facebooks jüngst angekündigte Maßnahmen zu Identitätsnachweisen für Wahlwerbung und politische Werbung begrüßten die Parlamentarier prinzipiell. Dabei müssen sich diejenigen, die politische Anzeigen schalten wollen, in einem mehrstufigen Verfahren gegenüber dem Unternehmen authentifizieren. Die Werbung müsse mit zusätzlichen Bannern versehen werden, aus denen ersichtlich ist, wer für Werbung bezahlt hat. In den USA gibt es durchaus Kritik an diesem neuen Verfahren, weil es nicht nur Wahlwerbung, sondern gezielt auch politische Kampagnen zu Themen wie Abtreibung und Telekommunikation bis hin zu Wertediskussionen umfasst. Die EU-Parlamentarier bedauern dennoch, dass diese Maßnahme bislang erst für die USA und Brasilien, nicht aber für Europa zum Einsatz kommt.

Weitere Forderungen der EU-Parlamentarier betreffen das Wettbewerbsrecht. Eine Monopolstellung mittels Datenherrschaft bedürfe geeigneter Abhilfe. Facebook sollte sein Geschäftsmodell überdenken.

Ganz vergessen hat der Innenausschuss dabei nicht, dass politische Akteure selbst auch etwas tun können, indem sie Facebook nicht mehr als Wahlkampfplattform benutzen. Der umfangreiche Maßnahmenkatalog muss nach der Abstimmung im Innenausschuss Anfang Oktober noch das Plenum passieren. (olb)