Streit über "Persönlichkeitsstatus" von Robotern kocht hoch

Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, einen rechtlichen Status für Roboter in Form einer "elektronischen Person" zu schaffen. Der Appell sei inspiriert von einer durch Science Fiction verzerrten Wahrnehmung, halten Experten dagegen.

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Streit über "Persönlichkeitsstatus" von Robotern kocht hoch

(Bild: Pixabay)

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Mit einer Resolution aus dem Februar 2017 zu klareren zivilrechtlichen Regeln in den Bereichen Robotik und Künstliche Intelligenz (KI) hat das EU-Parlament eine heftige Debatte ausgelöst. Stein des Anstoßes ist der Appell der Abgeordneten an die EU-Kommission, langfristig einen speziellen rechtlichen Status für Roboter als eine "elektronische Person" zu etablieren. Das soll nach Ansicht der Gesetzgeber klären helfen, wer im Schadensfall haftet. Experten halten aber nichts davon, da es auf einer "verzerrten Wahrnehmung" beruhe und "unangebracht" sei.

Rund 160 europäische Sachverständige aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik haben einen offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker und einen Großteil seines Kabinetts und an Generaldirektionen geschickt, in dem sie nachdrücklich davor warnen, "autonomen", "unvorhersehbaren" und "selbstlernenden" Maschinen rechtlich einen Persönlichkeitsstatus zu erteilen. Ein solches Vorhaben ist ihrer Ansicht nach getrieben von der falschen Behauptung, dass die Haftung für Schäden solcher Roboter unmöglich nachzuweisen sei.

Technisch gesehen überschätze eine solche Aussage die "aktuellen Fähigkeiten selbst der am weitesten fortgeschrittenen Roboter", schreiben die Experten, darunter aus Deutschland der Würzburger Philosophieprofessor Wolfgang Schröder, der Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, Georg Martius, und Ulrich Borgolte von der Fernuniversität Hagen. Sie sei mehr von Science Fiction und "ein paar sensationellen Pressemitteilungen jüngeren Datums" geprägt als von der Realität.

Auch aus ethischer und rechtlicher Sicht weisen die Unterzeichner des Briefs das Anliegen des EU-Parlaments zurück. Ein Persönlichkeitsstatus für fortgeschrittene Maschinen könne nicht vom Modell der "natürlichen Person" abgeleitet werden, da ein Roboter dann Menschenrechte genösse, für sich also eine gewisse Würde oder Integrität sowie Bürgerrechte beanspruchen könnte. Dies stünde im Widerspruch zur Europäischen Grundrechtecharta und zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. (anw)