TKG-Reform: Schwarz-Rot will gebrochene Bandbreitenversprechen nicht ahnden

Die große Koalition hat sich auf Änderungen an der geplanten Reform des Telekommunikationsgesetzes geeinigt, bei der es um die Qualität von Internetzugängen und die Netzneutralität geht. Den Grünen reicht das nicht.

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Reichstagsgebäude in Berlin

(Bild: dpa, Gregor Fischer/Archiv)

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Viele Internetanschlüsse sind in der Praxis deutlich langsamer als von den Providern versprochen. Vor allem die angepriesenen Spitzenübertragungsraten werden häufig nicht erreicht, geht aus dem aktuellen "Bericht zur Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur hervor. Für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sind die ernüchternden Ergebnisse aber kein Grund, um Sanktionen gegen Zugangsanbieter vorzusehen. Die Regulierungsbehörde soll laut der Koalition stattdessen nur fortan jährlich berichten, inwiefern Provider "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig" von vertraglichen Angaben zur Bandbreite abweichen.

Diese neue Bestimmung stammt aus dem Antrag, mit dem Schwarz-Rot beim umstrittenen Regierungsentwurf zur erneuten Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein wenig nachbessern will. Mit der Reform des TKG sollen Vorgaben zur Netzneutralität, zur Qualität von Internetzugängen und einschlägigen Verbraucherrechten aus der EU-Verordnung zum elektronischen Binnenmarkt im nationalen Recht verankert werden.

Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat die Korrekturen bereits befürwortet, nun soll das Vorhaben am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Die Regierungsfraktionen hatten extra gewartet, um noch auf die Resultate der offiziellen Breitbandmessung reagieren zu können. Weit gesprungen sind sie nicht: Insgesamt bleibt die Koalition hier deutlich hinter den Forderungen des Bundesrats sowie von Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern zurück.

Die EU-Verordnung sieht Strafen für Provider vor, die gegen Regeln für das offene Internet verstoßen. Beschränkt ein Provider unzulässigerweise den Datenverkehr oder kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, werden hierzulande nun künftig Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig. Geldstrafen bis zu 100.000 Euro drohen, wenn Diensteanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über Beschränkungen des offenen Internetzugangs informieren oder ihnen nicht deutlich zumindest ihre Rechte aufzeigen, falls die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht.

Die umstrittene Praxis des Zero Rating etwa wird aber von den Sanktionen nicht erfasst. Dabei rechnen Mobilfunkbetreiber bestimmte Anwendungen wie Musik- oder Videostreaming nicht auf das Datenvolumen an, das in einen Tarif eingeschlossen ist. Sie können so eigene Angebote oder die von Partnern bevorzugen. Ungesühnt bleibt auch, wenn Zugangsanbieter rechtswidrig personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeiten oder Datenpakete nicht gleichberechtigt übertragen. Wirklich weh tun dürften die vorgesehenen Geldbußen großen Telekommunikationsfirmen zudem nicht.

Auch gegen Abzocke von Handynutzern durch "WAP-Billing" will die Koalition eher halbherzig vorgehen. So soll die Bundesnetzagentur das seit August von vielen Betreibern aktiv geschaltete "Redirect-Verfahren" nach einer Anhörung verbindlich machen. Damit muss ein Kunde auf einer "neutralen" Seite des Mobilfunkanbieters ausdrücklich bestätigen, dass er einen Vertragsschluss und Abbuchungen wünscht. Der Bundesrat hatte dagegen dafür ausgesprochen, dass Mobiltelefonierer ihren Betreiber auffordern können sollten, kostenlos eine selektive, auf einzelne Anbieter oder Branchen beschränkte Sperre einzurichten.

Den Grünen gehen die schwarz-roten Änderungen nicht weit genug. Sie wollen nächste Woche noch einen Entschließungsantrag ins Parlament einbringen, mit dem sie sich unter anderem für umfassendere und wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen die Netzneutralität und die "Bis zu"-Bandbreitenversprechen der Zugangsanbieter starkmachen. Sinnvoll wäre es nach Ansicht der Oppositionsfraktion, pauschalisierte Schadensersatzansprüche und Mindeststandards für vertragliche Bandbreitenzusagen einzuführen. Bei WAP-Abrechnungen fordern die Grünen eine pauschal oder selektiv voreingestellte Drittanbietersperre, Telekommunikationsverträge wollen sie auf zwölf Monate beschränkt sehen. (vbr)