Telekom unterliegt im Streit um Restguthaben alter Telefonkarten

Die Deutsche Telekom muss der Inhaberin von 3668 Telefonkarten der sogenannten ersten Generation 17.633 Euro plus Zinsen zahlen. Die Karten waren Anfang 2002 von der Telekom gesperrt worden, um Einnahmeverluste durch Fälschungen zu reduzieren.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Alte Telefonkarte

Im Jahr 2001 sorgte die Deutsche Telekom mit der Ankündigung einer Radikalmaßnahme für viel Unmut unter ihren Kunden: Um Einnahmeverluste durch gefälschte Telefonkarten zu reduzieren, würden zum 1. Januar 2002 alle Telefonkarten der sogenannten ersten Generation gesperrt, teilte das Unternehmen damals mit. Solche Karten wurden bis Mitte 1998 ausgegeben, wiesen keine Befristung der Laufzeit auf und lauteten damals noch auf DM-Guthaben. Zwar wurden entsprechende Karten noch längere Zeit von der Telekom angenommen und das Restguthaben auf neuen Telefonkarten gespeichert – 2007 war damit aber Schluss. Begründung: Der Anspruch auf Umtausch sei inzwischen verjährt.

Dies wollte eine Inhaberin von 3668 Telefonkarten mit DM-Guthaben im Gegenwert von 17.633 Euro aber nicht hinnehmen, klagte gegen die Telekom – und bekam jetzt Recht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil (11 U 213/08) vom heutigen Mittwoch, dass die Telekom zwar berechtigt gewesen sei, die fraglichen Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk nachträglich zu sperren, dass sie dem Kunden im Gegenzug aber ein unbefristetes Recht zum Umtausch der gesperrten Telefonkarten gegen aktuelle Telefonkarten mit gleichem Guthabenwert einräumen müsse.

Das OLG sei der Auffassung der Beklagten, dass die Ansprüche auf Umtausch der gesperrten streitgegenständlichen Telefonkarten bereits verjährt seien, "explizit entgegen getreten", verdeutlicht die Sozietät Meilicke Hoffmann & Partner, die die Klägerin in dem Verfahren vertreten hat. Das Landgericht hatte zuvor gegen die Telefonkarten-Sammlerin entschieden, weil diese seit Kenntnis der Sperrung mehr als drei Jahre nichts unternommen habe, weshalb ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzbar seien. Die Telekom kündigte an, die Urteilsbegründung des OLG (PDF-Datei) zunächst prüfen zu wollen und gegebenenfalls Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Wie viele der alten Karten noch im Umlauf sind oder sich bei Sammlern befinden, konnte ein Telekom-Sprecher nicht sagen. (pmz)