US-Gesetz: Registrierpflicht für Drohnen gilt auch für Hobbyflieger

In den USA müssen künftig auch Modellflieger und andere Amateure Drohnen in ein zentrales Register eintragen lassen. Ein entsprechendes Gesetz hat Präsident Donald Trump jetzt unterzeichnet.

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US-Gesetz: Registrierpflicht für Drohnen gilt auch für Hobbyflieger

(Bild: dpa / Julian Stratenschulte)

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Das Hin und Her rund um ein umfassendes Drohnenregister in den USA hat ein vorläufiges Ende gefunden. US-Präsident Donald Trump hat jetzt ein weitreichendes Gesetz zur Verteidigungspolitik unterschrieben, wonach die Regierung auch Modellflieger und andere Amateure dazu verpflichten kann, Drohnen oder andere von ihnen genutzte Fluggeräte bei der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) zu melden. Dies berichtet das Online-Magazin The Hill. Zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht in Washington im Mai eine bestehende Auflage formal für rechtswidrig erklärt. Die Richter erkannten eine Registrierungspflicht nur für unbemannte Flugobjekte wie Quadrocopter an, die kommerziell eingesetzt werden sollen.

Laut dem Urteil verstieß die weitergehende, Hobbyflieger einschließende Bestimmung von 2015 gegen ein Gesetz zur Reform der US-Luftfahrtbehörde von 2012. Dieses untersagt es der FAA, Auflagen für Modellflieger festzusetzen. Den Passus hat der US-Kongress nun mit einem Zusatz zu dem Verteidigungsgesetz geändert.

Laut dem von Trump bestätigten National Defense Authorization Act für 2018 müssen auch Amateurflieger ihre Fluggeräte wieder bei der FAA eintragen lassen und dabei ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und ihre Wohnanschrift angeben. Die Registrierungsgebühr beträgt fünf US-Dollar. Drohnen müssen zudem mit einer eindeutigen, jederzeit abrufbaren Kennung versehen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen zivil- und strafrechtliche Sanktionen.

Hierzulande müssen Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen seit Oktober laut einer neuen Verordnung eine Plakette mit ihrem Namen und ihrer Adresse an den unbemannten Objekten anbringen. Die EU-Gremien haben sich Anfang Dezember aber prinzipiell auf schärfere neue rechtliche Vorgaben geeinigt, wonach auch "gefährliche" zivile Drohnen und ihre Betreiber von vornherein behördlich registriert werden sollen. (anw)