US-TV-Sender verklagen spendenbasiertes TV-Streaming Locast

Locast streamt ausgewählte terrestrische TV-Programme online. Gratis. Jetzt ziehen die großen TV-Sender vor Gericht.

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Dachantenne vor blauem Himmel

Locast ersetzt TV-Empfangsantennen durch Webstreams und erachtet das in den USA als rechtlich gedeckt.

(Bild: Danie AJ Sokolov)

Lesezeit: 4 Min.

ABC, CBS, Disney, Fox, NBC und andere TV-Veranstalter in den USA verklagen Locast mit dem Vorwurf der Copyright-Verletzung. Locast kodiert in 13 US-Städten terrestrisch verbreitete TV-Programme in Online-Streams, die Einwohner der jeweiligen Stadt gratis abonnieren können. 31 Prozent der US-Haushalte könnten theoretisch partizipieren. Der Dienst verrechnet keine Gebühren, bittet Zuschauer aber jede Viertelstunde um Spenden.

Locast will als Free-TV-Streaming auf Spendenbasis also die private TV-Empfangsantenne ersetzen, die es in immer weniger Haushalten gibt. Das Angebot ist der Versuch des Juristen David Goodfriend, gegen die "Überkommerzialisierung" der TV-Übertragung vorzugehen. Goodfriend war einst Mitglied der Regulierungsbehörde FCC und später Mitarbeiter des Pay-TV-Anbieters Dish.

Die Konstruktion Locasts als gemeinnützig hat einen konkreten juristischen Grund: Während deutsche Kabelnetzbetreiber für die Verbreitung der meisten TV-Programme von den TV-Sendern bezahlt werden, läuft der Hase in den USA in umgekehrter Richtung. Kabelnetzbetreiber müssen für die Weiterleitung von TV-Programmen Lizenzen kaufen. Das Copyright-Gesetz der USA enthält allerdings eine Ausnahme für die Weiterleitung von TV-Übertragungen durch nicht gewinnorientierte Organisationen:

17 U.S. Code § 111 (a)(5): "die (Weiterleitung) erfolgt nicht durch ein Kabelsystem und wird durch eine Regierungseinrichtung oder eine nicht gewinnorientierte Organisation bewerkstelligt, ohne Absicht auf direkte oder indirekte wirtschaftliche Vorteile, und ohne von den Empfängern Gebühren zu verrechnen" (die über die tatsächlichen und angemessenen Kosten für Erhaltung und Betrieb hinausgehen).

Das wird seit Jahrzehnten von Repeatern ("Translator") in Anspruch genommen, die terrestrische TV-Programme empfangen und neu ausstrahlen, um ansonsten unversorgte Gebiete abzudecken. Locast sieht sich als Online-Pendant dieser TV-Weiterverbreiter und beruft sich auf die gleiche Bestimmung.

Dabei hilft ein Urteil des US-Bundesberufungsgerichts für den Neunten Bundesgerichtsbezirk (Ninth Circuit) aus dem Jahr 2017. Es hatte zum Erstaunen aller technisch Interessierten geurteilt, dass Übertragungen über das Internet nicht über "Drähte, Kabel, Richtfunk oder andere Kommunikationskanäle" im Sinne des Copyright erfolgen, und somit ein Webstream kein Kabel-TV ist (Fox Television Stations v. Aereokiller, 15-56420).

Die klagenden TV-Sender fürchten um ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Copyright-Lizenzen an Kabelbetreiber, zumal der Pay-TV-Riese AT&T in seinem Set-Top-Box-Menü bereits auf Locast verlinkt. Auch die Reklameeinnahmen der TV-Programme könnten sinken, da das zur Reichweitenermittlung eingespeiste Wasserzeichen bei der Transkodierung in einen Online-Stream verloren geht. Damit werden Locast-Nutzer nicht automatisch als Werberezipienten gezählt.

Die klagenden TV-Veranstalter verweisen in ihrer Klage auf eine Spende AT&Ts an Locast in Höhe von einer halben Million Dollar. Und Dish würde Goodfriend als Lobbyisten beschäftigen. AT&T und Dish fordern schon lange niedrigere Lizenzkosten.

Also sei Locast gar nicht gemeinnützig, meint die Klageschrift. Vielmehr diene der Gratisdienst den Interessen AT&Ts und Dishs, womit die Ausnahme des Copyright-Gesetzes von der Lizenzpflicht nicht greife. Überdies könnten Locast-Nutzer die Streams ihrer lokalen TV-Programme auch außerhalb deren Sendegebiets abrufen.

Die TV-Sender fordern ein Ende Locasts, Schadenersatz, Gewinnabschöpfung und Kostenersatz. Die Klage überrascht in den USA niemanden. Verwunderung herrscht vielmehr darüber, dass die Kläger eineinhalb Jahre gewartet haben. Vielleicht waren sie sich ihrer juristischen Argumente doch nicht so sicher. Oder sie hatten gehofft, Locast werde nicht genügend Spenden sammeln und von selbst zusperren. Das hätte den Prozess erspart. Er heißt ABC et al v. David R. Goodfriend et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York unter dem Az. 1:19-cv-07136 anhängig.

(ds)