US-Tantiemen für 60 Millionen Lieder warten auf Abholung

60 Millionen Einträge umfasst eine Liste von Tonaufnahmen, für deren digitale Nutzung Komponisten, Texter und Verleger (noch) nicht entlohnt wurden. Erstmals können sie diese Liste nun durchsuchen und ihre Ansprüche geltend machen.

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Notenblatt "Good Morning to you"

Diese Melodie, besser bekannt als "Happy Birthday", stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist inzwischen nicht mehr tantiemenpflichtig.

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 2 Min.

Komponisten, Texter und Verleger können nun einfacher ihnen zustehende US-Tantiemen anfordern, die teilweise seit Jahren auf Abholung warten. Dabei hilft ihnen die neue Datenbank namens "NOI Lookup". Sie wird von der US-Verwertungsgesellschaft Soundexchange bereitgestellt. Die Datenbank hat derzeit etwa 60 Millionen Einträge und wird laufend aktualisiert. Nach Anmeldung können Rechteinhaber gebührenfrei darauf zugreifen und sich informieren, ob und wer ihnen Geld schuldet.

Bisher gab es nur die Webseite des US Copyright Office, wo Tag für Tag ZIP-Dateien mit XLSX-Dateien auftauchen.

(Bild: Screenshot)

Die Schuldner sind in der Regel Musikstreaming-Anbieter wie Spotify, Google und Amazon. Sie nutzen die vom US-Copyright vorgesehenen Zwangslizenzen für die Rechte der Komponisten, Texter und Verleger an der digitalen Übertragung nicht-szenischer Tonaufnahmen. Diese Rechteinhaber können (im Unterschied zu aufführenden Künstlern) ihre Zustimmung zur Werknutzung nicht verweigern, haben jedoch Anspruch auf geregelte Tantiemen.

Allerdings sind die Metadaten der gestreamten Aufnahmen häufig in einem erbärmlichen Zustand. Damit ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, wohin die Tantiemen zu zahlen sind. Die Streaminganbieter dürfen, völlig legal, das Geld behalten, solange sie eine Absichtserklärung (Notice of Intent, NOI) abgeben. Sie sagen damit sinngemäß: "Ich würde ja für diese und jene Aufnahmen zahlen, weiß aber leider nicht, wohin mit dem Geld."

Mehr Infos

Diese Absichtserklärung müssen die Streamer an das US Copyright Office schicken, welches die eingehenden Meldungen auf seine Webseite stellt. Täglich kommen neue Dateien hinzu, die aber keine einheitliche Datenstruktur aufweisen. Normalsterbliche können die Listen daher nicht sichten. Betroffen sind keineswegs nur Autoren von Fahrstuhlmusik; in den Listen finden sich auch zahlreiche große Hits und Aufnahmen weltberühmter Stars.

Soundexchange vertritt traditionell Rechte jener Musiker und Sänger, deren Namen auf den Aufnahmen prangen. (Ein separater Fonds verteilt Brosamen an weitere mitwirkende Künstler, die nicht groß genannt werden, Anmerkung.) Doch die Verwertungsgesellschaft möchte wachsen und auch Komponisten, Texter und Verleger vertreten.

Dazu hat Soundexchange vergangenes Jahr die einschlägige kanadische Verwertungsgesellschaft CMRRA übernommen. Die neue Datenbank NOI Lookup ist ein weiterer Schritt, um mit dieser Zielgruppe ins Geschäft zu kommen. Zwar ist die Abfrage der Datenbank grundsätzlich gebührenfrei, geplante Zusatzdienste werden allerdings etwas kosten. (ds)