US-Wahlbeeinflussung: Klage der Demokraten abgewiesen

Die Demokratische Partei hat dem Team von Donald Trump, Wikileaks und Russland vorgeworfen, sich verschworen zu haben. Damit scheiterte sie nun vor Gericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
US-Wahlbeeinflussung: Klage der Demokraten abgewiesen

(Bild: Darron Birgenheier, The Unblinking Eye, CC BY-SA 2.0)

Lesezeit: 2 Min.

Eine Klage der die Demokratischen Partei in den USA gegen den amtierenden US-Präsidenten Donald Trump, Russland und die Whistleblower-Plattform Wikileaks wegen des Vorwurfs der Verschwörung wurde nun abgewiesen. Der zuständige Richter John Koeltl bezeichnete die russische Regierung dabei als "hauptsächlichen Übeltäter" für den Hackerangriff auf die Computersysteme der Demokratischen Partei. Aber Russland genieße als Staat vor solch einem nationalen Gericht Immunität. Die Aktionen von Wikileaks dagegen seien von der Pressefreiheit gedeckt und für eine Verschwörung mit dem Wahlkampfteam von Trump seien keine Beweise vorgelegt worden.

Hintergrund der im April 2018 eingereichten Klage waren die Vorgänge rund um Cyberattacken auf die Demokratische Partei während des jüngsten US-Präsidentschaftswahlkampfs. Diese Daten waren dann auf Wikileaks veröffentlicht worden. Die betroffene Partei hatte außerdem den Vorwurf erhoben, dass ein Zusammenhang mit Kontakten des Trump-Teams nach Russland bestand und all das Teil einer Verschwörung war. Solch eine Verschwörung konnte nun aber nicht vor Gericht belegt werden und auch US-Sonderermittler Robert Mueller hatte dafür keine Beweise gefunden – wenn auch jede Menge anderes Fehlverhalten im Team von Trump.

Das Bundesbezirksgericht folgte diesem Vorwurf nicht und erklärt, selbst die Vertreter der Demokraten würden lediglich den russischen Verdächtigen eine Verantwortung für den Hackerangriff zuschreiben. Gleichzeitig zweifelten sie nicht an, dass es ein öffentliches Interesse an den erbeuteten Daten gebe. Deren Veröffentlichung sei also von der Pressefreiheit gedeckt, denn es gebe einen "bedeutenden rechtlichen Unterschied zwischen dem Diebstahl von Dokumenten und der Veröffentlichung von Dokumenten, die jemand anders gestohlen hat". Wikileaks sei also nicht schuldig, da die Verantwortlichen der Plattform keinen Anteil an dem Hack selbst hatten.

Lesen Sie zu den Vorgängen im US-Präsidentschaftswahlkampf auch bei heise online:

(mho)