beA: Berliner Anwaltskammer fordert RĂĽcktritt der Projekt-Verantwortlichen
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist gefloppt. Jetzt soll der Vorstand der Bundesrechtsanwaltskammer zurĂĽcktreten, fordert eine Mehrheit von knapp 90 Prozent der Mitglieder der Berliner Rechtsanwaltskammer.
Die zeitweilige Schließung des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (beA) hat erste Konsequenzen: Auf ihrer Kammerversammlung hat die Berliner Rechtsanwaltskammer ihren Vorstand beauftragt, auf den Rücktritt des Vorstandes der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hinzuwirken. Dies betrifft Ekkehart Schäfer, den Präsidenten der BRAK und den Vizepräsidenden Martin Abend, der für die Einführung des beA verantwortlich ist. Gegen beide wurde ein Misstrauensantrag gestellt, für den sich nach Angaben von Legal Tribune Online 89,11 Prozent der 532 anwesenden Anwälte ausgesprochen haben.
Zuletzt hatte Vizepräsident Abend am Montag auf einer Tagung des EDV-Gerichtstages das Konzept des beA verteidigt und angekündigt, dass man das besondere elektronische Anwaltspostfach für die Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten nach einer Übergangsfrist von zwei Wochen wieder in Betrieb nehmen werde. Für Ende März kündigte er eine Einschätzung der Gutachter von Secunet an, welche Umbaumaßnahmen notwendig sind, um die Kommunikation sicher zu machen. Eine grundsätzliche Neukonzeptionierung des beA, insbesondere der umstrittenen Umschlüsselung von Mails in einem High Security Modul, lehnte er ab.
Ungewisser Ausgang der RĂĽcktrittsforderung
Ob der Rücktritt der BRAK-Spitze tatsächlich durchgesetzt werden kann, hängt von insgesamt 27 Anwaltskammern ab, die zusammen die BRAK-Vertreter bestimmen. Neben der Berliner gelten die Düsseldorfer und Hamburger Anwaltskammer sowie die Kammer von Mecklenburg-Vorpommern als Kritiker des Vorgehens beim beA. (olb)