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DSGVO: Was beim Löschen von Daten zu beachten ist

Tobias Haar

Die Pflicht, Daten zu löschen oder eingeschrÀnkt zu verarbeiten, betrifft viele Firmen. Ihr Datenschutzkonzept enthÀlt Prozessanleitungen und Löschkonzepte.

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Tobias Haar
Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hÀlt einen MBA.

"Das Recht auf Löschung ist eines der zentralen Werkzeuge zur Durchsetzung Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung." Mit diesen Worten beginnt auf den Webseiten des Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Informationstext zum Recht auf Datenlöschung gemĂ€ĂŸ Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO [9] [9]). Ein Teil dieses Rechts wird auch als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet. Juristen unterscheiden bei solchen AnsprĂŒchen zwischen dem Anspruchsinhaber und dem Anspruchsgegner.

Anspruchsinhaber ist die betroffene Person, die die DSGVO als "identifizierte oder identifizierbare natĂŒrliche Person" definiert. Es geht also um den Menschen, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Anspruchsgegner ist der fĂŒr die Datenverarbeitung Verantwortliche.

GrundsĂ€tzlich hat die betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen die unverzĂŒgliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn mindestens eine der in der DSGVO aufgelisteten Voraussetzungen erfĂŒllt ist. Dazu zĂ€hlt etwa, dass die Daten fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Des Weiteren muss gelöscht werden, wenn weder eine wirksame Einwilligung noch eine anderweitige Rechtsgrundlage fĂŒr die Datenverarbeitung vorliegt. Der Anspruch besteht auch, wenn Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen und sich der Verantwortliche nicht auf vorrangige berechtigte GrĂŒnde berufen kann.


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[3] https://www.heise.de/hintergrund/Bussgelder-Das-schaerfste-Schwert-der-DSGVO-6279621.html
[4] https://www.heise.de/ratgeber/DSGVO-konformes-Datenloeschen-Loesch-und-Anonymisierungsverfahren-6265832.html
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Recht-Neue-EU-Standarddatenschutzklauseln-veroeffentlicht-6181517.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/IT-Security-Trainings-als-Vorbereitung-fuer-Sicherheitsvorfaelle-im-Unternehmen-6196247.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Digitalpolitik-Digitale-Souveraenitaet-durch-Open-Source-6140368.html
[8] https://www.heise.de/ratgeber/DSGVO-konformes-Datenloeschen-Loeschkonzepte-erstellen-6221818.html
[9] https://www.heise.de/thema/DSGVO