Rechnung für den Kabelanschluss
Darf mir mein Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss nach dem 30. Juni 2024 in Rechnung stellen, obwohl ich den überhaupt nicht haben will?
- Niklas Mühleis
- Ulrike Kuhlmann
Darf mir mein Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss nach dem 30. Juni 2024 in Rechnung stellen, obwohl ich den überhaupt nicht haben will? Die Zwangsgebühr sollte doch mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beendet werden.
Nein, einen Vertrag zulasten Dritter, in diesem Fall zu Ihren Lasten, darf Ihr Vermieter nicht ohne Ihr Einverständnis oder vertragliche Vereinbarung mit Ihnen schließen. Sie haben es selbst in der Hand, ob Sie einen TV-Kabelvertrag abschließen möchten oder darauf verzichten. Mit DVB-T2, Satellitenempfang und IPTV haben Sie viele Alternativen.
(uk)