Bribery Act: Das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt

Firmen, die geschäftliche Beziehungen nach Großbritannien unterhalten, müssen auf der Hut sein: sie wissen vielleicht gar nicht, dass sie gegen den neuen "Bribery Act" verstoßen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Für deutsche Firmen, die geschäftliche Beziehungen nach Großbritannien unterhalten, heisst es künftig besonders aufmerksam zu sein. Denn am 1. Juli ist dort der "Bribery Act" in Kraft getreten. Es gilt als das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt, auf jeden Fall soll es schärfer sein, als die OECD-Regeln. Vermutlich begründet sich dieser Ruf auch darin, dass vieles noch Auslegungssache ist.

Etwa 2500 große und mittelständische deutsche Unternehmen sind nach ersten Schätzungen des Informations-Dienstleisters Iron Mountain und des Marktforschungsinstituts Coleman Parkes von den neuen Regelungen betroffen. Und obwohl bei Nichteinhaltung der Vorgaben empfindlich hohe Strafen drohen, haben sich zahlreiche Unternehmen noch gar nicht richtig auf dieses Gesetz vorbereitet. Eine Umfrage unter 100 der Unternehmensverantwortlichen aus dem Bereich Informationsmanagement ergab, dass 36 Prozent die neuen Rechtsvorschriften noch gar nicht kennen. 30 Prozent der Befragten gaben an, dass in ihrem Unternehmen noch keine geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Betrug eingeführt wurden. Weniger als die Hälfte der Führungskräfte weiß, welche Konsequenzen die Nichtbefolgung der neuen Bestimmungen nach sich ziehen könnte.

So wissen viele Firmen beispielsweise nicht, dass sie nach diesem britischen Recht auch für Korruptionsvorfälle belangt werden können, die in einem ganz anderen Land stattgefunden haben. Als Voraussetzung dafür genügt es, dass sie geschäftliche Beziehungen nach Großbritannien unterhalten. Allerdings wird nicht nur bestraft, wer Bestechungen annimmt oder selbst andere besticht. Vielmehr kann man bereits für die "Nichtverhinderung von Korruption" bestraft werden. Das gilt nicht nur für Mitarbeiter aus dem eigenen Hause, sondern auch für Geschäftspartner. Wird beispielsweise ein Anwalt oder Steuerberater, der für das Unternehmen tätig ist, auffällig, hängt im Zweifelsfall die ganze Firma mit drin. Welche "Geschäftspartner" genau einbezogen werden, ist derzeit allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Firmen müssen jedenfalls die Implementierung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollprozesse nachweisen. Also zeigen, dass sie alles getan haben, um Betrug und Korruption in ihrer Firma zu verhindern. Vereinfacht ausgedrückt, könnte man es auch so auslegen: im Zweifelsfall muss die Firma beweisen, dass sie unschuldig ist und nicht der Ankläger ihre Schuld lückenlos nachweisen. Wer den Nachweis schafft, dass er alles erdenkliche zur Korruptionsbekämpfung getan hat, bleibt straffrei. Aber wie weit müssen die Bemühungen nun tatsächlich gehen? Iron Mountain rät zur Einführung von automatisierten Prozessen, so dass Betrug erschwert wird, die Daten jederzeit und digital für Behörden zur Verfügung stehen und die Fehlerquelle Nummer eins ausgeschlossen werden kann: der Mensch. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)