Checkliste für den Verkauf von Hardware

Anhand der Checkliste von Rechtsanwalt Thomas Feil können Sie prüfen, ob Sie beim Vertrag über den Verkauf von Hardware alle wichtigen Punkte berücksichtigt haben.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Bei der Gestaltung von Verträgen müssen IT-Händler auf die Details achten. Die Checkliste von Rechtsanwalt Thomas Feil hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.

1. Vertragsgegenstand

  • Art und Umfang der Leistung beschreiben (Leistungsbeschreibung)
  • Umfang der Dokumentation festlegen
  • Verantwortung für Installation klären
  • Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen klären

2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • Verantwortung für ordnungsgemäße Datensicherung festlegen
  • Organisatorische Regelungen und Rechtsfolgen bei der Verletzung von Schutzrechten
  • Kündigungsrechte regeln, Folgen einer Kündigung festlegen
  • Rechtsfolgen bei verspäteter Lieferung beschreiben
  • Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden

3. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

  • Vertragsbedingungen des Herstellers beachten
  • Anzahl der zulässigen Kopien festlegen, dabei die Kopien im Rahmen der Datensicherung beachten

4. Vergütung

  • Kaufpreis und Fälligkeit
  • Organisatorische Regelungen für den Zahlungslauf

5. Gewährleistung

  • Gewährleistungsfrist festlegen (ohne vertragliche Vereinbarung nach BGB, also 24 Monate)
  • Keine Garantie anbieten
  • Gewährleistungsrechte und Schadensersatzansprüche regeln, ggf. pauschalierter Schadensersatz

6. Haftung

  • Haftungsbegrenzung nur nach den engen gesetzlichen Regelungen möglich
  • Versicherung für Haftungsfälle

7. Sonstige Regelungen

  • Verjährungsregelungen
  • Datenschutz
  • Geheimhaltungsregelungen
  • Ggf. Einsatz von Subunternehmern vereinbaren
  • Besondere Sicherheitsanforderungen
  • Gerichtsstand
  • Vereinbarung von deutschem Recht
  • Schriftform

Mehr Checklisten und Informationen finden Sie auf: www.recht-freundlich.de.
Bitte beachten Sie: die hier abgebildete Checkliste entspricht der aktuellen Rechtslage, wird aber nicht laufend aktualisiert, so dass zwischenzeitliche Änderungen nicht auszuschließen sind. Auch kann die Checkliste eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei juristischen Fragen bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens. (masi)