Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kreditsicherung

Auch wenn die Bank sich von Ihrem Geschäftskonzept überzeugen lässt, einen Kredit wird Sie Ihnen ohne Sicherheit trotzdem nicht gewähren. Welche Formen der Kreditsicherung es gibt und welche Werte geeignet sind, erfahren Sie hier.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Marzena Sicking
Inhaltsverzeichnis

Eine Kreditsicherung ist wie der Name schon sagt, eine Sicherheit, die der Gläubiger beim Kreditgeber hinterlegen muss und die zum Ausgleich der Schulden hinzugezogen wird, wenn z.B. die vereinbarten Raten bei der Bank nicht bezahlt werden können.

Da wären zum einen die sogenannten Pfandrechte. Dazu gehören beispielsweise die Grundpfandrechte wie die Hypothek oder Grund- oder Rentenschuld. Diese Form wird wegen ihrer Dauer und Sicherheit besonders oft für die Finanzierung von Immobilien herangezogen. Aber auch Firmenanteile oder bewegliche Sachen können als Pfand hinterlegt werden.

Wenn es um die Projektfinanzierung im Handel geht, werden auch der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsabtretung und die Sicherungsübereignung gerne genutzt. Vereinfacht ausgedrückt, wird beim Eigentumsvorbehalt die Ware ausgeliefert, gehört aber trotzdem noch der Bank, bis die Schuld beglichen ist. Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Händler der Bank die Rechte an ausstehenden Forderungen und bei der Sicherungsübereignung bekommt die Bank z.B. die Fahrzeugbriefe als Pfand und ist somit bis zum Begleichen der Schuld Eigentümer der Dienstwagen, diese können aber vom Unternehmer trotzdem weiter genutzt werden. Natürlich können auch andere Werte, wie z.B. Produktionsmaschinen oder IT-Equipement in dieser Form genutzt werden. Welche Werte geeignet sind, müssen der Kreditsuchende und seine Bank gemeinsam ermitteln.

Ein Klassiker der Kreditsicherung ist die Bürgschaft, bei der ein Dritter, also nicht die Bank und nicht der Kreditsuchende, sich verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit für die Schulden aufzukommen. Damit eine Bürgschaft als Sicherheit akzeptiert wird, muss der potenzielle Bürge allerdings belegen können, dass er das nötige "Kleingeld" bzw. selbst ausreichend Sicherheiten hat, um im Notfall einspringen zu können. Meistens springt hier der Ehegatte oder ein Familienangehöriger ein. Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen können aber auch von anderen Firmen für ihren Geschäfts- oder Kooperationspartner abgegeben werden.

Auch die Abtretung von Kapitalversicherungen wird häufig zur Kreditsicherung genutzt, allerdings ist dies eher im Privatkundenbereich üblich. Neben der Suche nach Sicherheiten, die der Kreditnehmer mitbringt, ist häufig auch der Abschluss einer Restschuldversicherung ein Thema. Diese springt allerdings nicht ein, wenn der Gläubiger einfach nur pleite ist, sondern nur im Falle von schwerer Krankheit oder Tod. Diese Versicherungen sind in der Regel sehr teuer und belasten das Konto des Kreditnehmers zusätzlich.

Ganz einfach: die Sicherheit muss sich schnell in bares Geld umwandeln lassen und darf während der Laufzeit des Kredites nicht viel an Wert verlieren. So wird die Bank beispielsweise Immobilien aufgrund ihrer in der Regel geringen Wertschwankung gerne nehmen, Aktien werden da schon misstrauischer beäugt. Auch ist dem Bänker der Porsche lieber als der Polo, nicht nur, weil er grundsätzlich mehr wert, sondern auch, weil er wertstabiler ist. Allerdings muss die Sicherheit auch schnell liquide gemacht, also verkauft werden können. Daher ist eine Immobilie in München sicher attraktiver, als in einem Dorf, das stetig an Einwohnern verliert. Ebenfalls darf die Kreditsicherung auch im Falle einer Insolvenz nicht anfechtbar sein. Ob die angebotenen Dinge die Kriterien der Bank erfüllen, wird im Rahmen einer Sicherheitsbewertung überprüft. Diesen Punkt sollte man als Keditsuchender berücksichtigen, denn die Bewertung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und wer einen Kredit braucht, sollte diesen rechtzeitig beantragen und nicht erst in dem Moment, in dem er das Geld akut braucht.

Das kann durchaus passieren. Die meisten Banken haben in ihren Kreditverträgen die Klausel, dass sie eine sogenannte "Sicherheitsverstärkung" fordern können, wenn sich beispielsweise die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert oder der Wert der gestellten Sicherheit deutlich gefallen ist. Wer wissen will, ob sich seine Bank dieses Hintertürchen ebenfalls offen hält, muss den Kreditvertrag genau lesen oder nachfragen.

Das kann man pauschal leider nicht beantworten. Kommt auf die Bank und das Verhältnis von Kunde und Bank an. Handelt es sich um ein frisch gegründetes Unternehmen oder einen Neukunden, wird die Bank bestimmt mehr verlangen, als bei einem Kunden, mit dem sie seit 50 Jahren arbeitet und mit dem es noch nie Probleme gab. Auch das Thema Rating spielt hier natürlich eine Rolle. Grob geschätzt sollte die Sicherheit 40 bis 60 Prozent des Kreditwertes entsprechen. Es gibt aber auch Banken, die nur 20 oder eben 100 Prozent verlangen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)