ELSTER: Übergangsfrist läuft aus

Wer es noch nicht getan hat, sollte sich dringend um die Authentifizierung seiner Daten kümmern. Fehlt sie, muss das Finanzamt die übermittelten Daten künftig nämlich nicht mehr annehmen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Seit Anfang 2013 sind Arbeitgeber und Unternehmer verpflichtet, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen als authentifizierte Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Um den Betroffenen die Umstellung zu erleichtern, wurde allerdings eine Übergangsregelung geschaffen. Deren Frist läuft Ende August aus, worauf die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in einem aktuellen Schreiben hinweist.

So wird die Steuerverwaltung ab 1. September 2013 nicht authentifiziert übermittelte Daten nicht mehr annehmen. Wer seine Anmeldungen danach noch ohne elektronisches Zertifikat verschickt, hat ein Problem. Zum Glück trifft das aber auf den Großteil der Unternehmen nicht mehr zu. Wie die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mitteilt, seien vor der ersten Informationskampagne Ende Oktober 2012 gerade einmal 50 Prozent der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. 86 Prozent der Lohnsteuer-Anmeldungen mit Zertifikat versendet worden, Ende Mai waren es bereits 87 bzw. 97 Prozent.

Und auch die restlichen Unternehmen, die sich noch nicht um eine Authentifizierung gekümmert haben, können dies noch fristgerecht schaffen. Denn das elektronische Zertifikat, dass dabei helfen soll, die Identität des Übermittlers von Steuerdaten eindeutig festzustellen, kann ganz einfach beantragt werden. Arbeitgeber und Unternehmen müssen sich dafür lediglich im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal anmelden. Das sollten sie allerdings möglichst bald in Angriff nehmen, denn die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Wer bei der Anmeldung Schwierigkeiten hat, findet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de (in der Rubrik ELSTER) eine unterstützende Anleitung. Arbeitgebern wird von der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übrigens die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" empfohlen. (masi)