Immer wieder Pfandbons: Richter bestätigen fristlose Kündigung

Eine herbe Niederlage hat ein Verkäufer vor dem Landesarbeitsgericht Berlin erlitten: Weil er im Verdacht stand, Pfandbons gefälscht zu haben, wurde er entlassen. Das Gericht befand die Kündigung für rechtmäßig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 28.09.2010 (Az.: 1 Ca 5421/10) die fristlose Kündigung eines Verkäufers wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs für wirksam beurteilt. Zwar gibt es Parallelen zum Fall "Emmely", doch die gängige Rechtsprechung zu Kündigungen wegen eines Bagatelldelikts griff in diesem Fall nicht.

Der Mann war 17 Jahre lang als Verkäufer mit Kassentätigkeit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Dem Mann wurde vorgeworfen, Pfandbons gefälscht und das entsprechende Geld an sich genommen zu haben. Er hatte Pfandmarken im Wert von 2 und 4,06 Euro ausgestellt und sich das Geld selbst ausgezahlt. Der Arbeitgeber verdächtigte ihn des Pfandbons-Missbrauchs und kündigte ihm fristlos.

Falls der Mann auf die Signalwirkung des "Emmely-Urteils" gehofft haben sollte, dann kam er zumindest vor dem Arbeitsgericht Berlin nicht damit durch. Zwar signalisierte das damalige medienwirksame Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass eine einmalige Verfehlung eine über lange Jahre erworbene Vertrauensstellung nicht automatisch aufbrauche, doch mit der langen Betriebszugehörigkeit und dem geringen Wert des Schadens hörten die Gemeinsamkeiten der Fälle nach Ansicht der Richter offenbar auf.

Zwar wiesen die Richter durchaus darauf hin, dass der Mann 17 Jahre ohne Beanstandungen für den Arbeitgeber tätig war. Doch zugleich habe der Angestellte gegenüber dem Arbeitgeber und im Prozess jeweils wechselnde Darstellungen des Sachverhalts abgegeben, so dass sein gesamtes Vorbringen als unglaubwürdig erschienen sei. Daher sah das Arbeitsgericht den dringenden Verdacht als gegeben an. Zwar sei die lange Beschäftigungszeit zu berücksichtigen. Allerdings habe dem Mann mit seinem Fehlverhalten im originären Kernbereich seiner Tätigkeit dringende Verdachtsmomente gesetzt. Für die Richter durchaus ein Grund, von einem nachhaltigen Vertrauensverlust auszugehen, der eine Beschäftigung des Mannes an dieser Position nicht mehr ermöglicht. Auch der geringe Schadensbetrag konnte ihm hier nicht helfen. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist allerdings noch möglich. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)