Kostenentlastung durch Bürokratieabbau?

Das von der Bundesregierung als "Leuchtturmprojekt" angepriesene Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz soll Einsparungen von mehr als 60 Millionen Euro bringen. Der IT-Handel profitiert davon aber wohl nur in Ausnahmefällen.

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Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Matthias Parbel
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Die Bundesregierung möchte den Mittelstand entlasten – dazu trat bereits Mitte 2006 das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft in Kraft. Nun wurde im Januar vom Bundeskabinett der Entwurf eines Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes vorgelegt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht in diesem Zusammenhang von einer Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 58,8 Millionen Euro für die Unternehmen und noch einmal über fünf Millionen für die Verwaltung. Ein Eckpunktepapier des Ministeriums listet die geplanten Änderungen auf (PDF). "Bei dem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf handelt es sich um ein ‚Leuchtturmprojekt’ der Bundesregierung auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und zudem um das erste Gesetz überhaupt, das dem Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages vorgelegt und von ihm beurteilt wurde", betonte Bundesminister Michael Glos, anlässlich der Vorlage des Gesetzentwurfes.

Eine solche hochtrabende Formulierung mit dem Verweis auf ein "Leuchtturmprojekt" fordert es geradezu heraus, die Einzelheiten des Gesetzes aus dem Blickwinkel der IT-Branche, insbesondere der Fachhändler und Systemhäuser, einmal näher zu betrachten.

Ein Blick in das 91-seitige Dokument der Bundesregierung erschließt dem Leser nicht so ohne weiteres die versprochene Mittelstandsentlastung. Denn es geht zunächst nur um Gesetze, die den meisten Händlern eher unbekannt sein dürften. Der Gesetzgeber verspricht Vereinfachungen beispielsweise bei Regelwerken wie dem Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz, dem Preisklauselgesetz, dem Bundesstatistikgesetz, dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz und dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Diese sind in der Praxis den meisten Unternehmern nicht präsent. Eine Bewertung des Gesetzes wird erst durch einen detaillierten Blick in die einzelnen Gesetze möglich.