Limited-Gesellschaft, Teil 2: Zweigniederlassung in Deutschland

Wer die englische Limited Company als Gesellschaftsform gewählt hat, wird in Regel eine Zweigniederlassung in Deutschland gründen wollen. Das erweist sich teilweise als komplizierter, als die Eintragung der Ltd. selbst.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Dr. Johannes Fiala

Ist die englische Limited-Gesellschaft offiziell gegründet, ist es für die Abwicklung der Tagesgeschäfte ratsam, eine Zweigniederlassung in Deutschland einzurichten. Die Vorschriften des UK gelten dann auch für die deutsche Niederlassung, wie Rechtsanwalt und Finanzexperte Dr. Johannes Fiala erklärt: "Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, von dem Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person, sondern rechtlich und organisatorisch ein Teil davon. Wird die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so gilt auch hier das auf die Muttergesellschaft anzuwendende ausländische Recht."

Der Unternehmer sollte laut Dr. Johannes Fiala bei der Gründung der Zweigniederlassung aber unbedingt darauf achten, dass sie so organisiert ist, dass eine selbständige Teilnahme am Geschäftsverkehr möglich ist: "Sie muss also bei Wegfall der Hauptniederlassung fortbestehen können. Die Zweigniederlassung muss deshalb eine gewisse Selbständigkeit aufweisen, in dem sie eine eigene Leitung mit eigener Dispositionsfreiheit, eine gesonderte Buchführung, eine eigene Bilanzierung und ein eigenes, von der Hauptniederlassung zugewiesenes Geschäftsvermögen hat."

Die Zweigniederlassung einer Ltd. wird nach §§ 13 d bis 13 g HGB in das Handelsregister eingetragen, die Eintragung muss in notariell beglaubigter Form angemeldet werden. Vorzulegen sind nach § 13 e HGB:

  • die Anschrift und Gegenstand der Zweigniederlassung,
  • Benennung des Heimatregisters und dortige Registernummer,
  • die Rechtsform der Hauptniederlassung und das für sie anwendbare Landesrecht,
  • die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung befugten ständigen Vertreter der Zweigniederlassung,
  • eine beglaubigte Übersetzung von Gesellschaftsvertrag beziehungswese Satzung der Gesellschaft der Hauptniederlassung.

Wer all diese Dokumente herangeschafft hat, hat aber noch nicht alle Hürden genommen. Der Unternehmer, der in Deutschland eine selbstständige Zweigniederlassung einer Ltd. eintragen will, muss mit ein paar weiteren typischen bürokratischen Hürden rechnen.

So wird im Falle einer Ltd. nach § 13 e Abs. 2 HGB geprüft, ob diese Gesellschaft überhaupt rechtlich existent bzw. ob sie als juristische Person anerkannt ist. Ist die Ltd. nach britischem Recht existent, wird sie dort einer juristischen Person gleichgestellt (Art. 48 EGVertrag). Knifflig wird es aber, wenn die Ltd. im Gründungsland gar keinen tatsächlichen Verwaltungssitz hat? Nach britischen Recht ist dies unschädlich. Nach deutschem Recht kommt es für bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person aber darauf an, wo deren tatsächlicher Verwaltungssitz ist. Nach dem Recht des Landes des tatsächlichen Verwaltungssitzes beurteilt sich dann die Frage der Rechtsfähigkeit (sog. Sitztheorie). "Dies führt dazu, dass selbst wenn die ausländische Gesellschaft im UK rechtsfähig ist, es an deren Rechtsfähigkeit in Deutschland fehlen kann, weil hier vorherrschend die Sitztheorie gilt", erklärt Dr. Johannes Fiala.

In der Vergangenheit habe es jedenfalls immer wieder Probleme gegeben, die Zweigniederlassung einer Ltd. eintragen zu lassen, weil die Gründungstheorie nicht anerkannt worden ist. Diese Ansicht ist inzwischen durch den EuGH und den BGH verworfen worden, so dass die Eintragung im deutschen Handelsregister erfolgen muss. "Ob nunmehr alle Registergerichte eine problemloses Eintragung gewährleisten, wird sich zeigen", so Dr. Johannes Fiala. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Rechtsanwalt mit der Eintragung betrauen, der die bisherigen und obergerichtlich verworfenen Argumente gegen eine Eintragung kennt.

Weiterhin benötigt die gewerbliche Zweigniederlassung eine Gewerbeanmeldung. "Es kann vorkommen, dass das Landratsamt bzw. Gewerbeamt eine Bescheinigung der Ltd. vorgelegt haben will, aus der hervorgeht, dass die Ltd. zur Körperschafts- bzw. Einkommensteuer und Mehrwertsteuer angemeldet ist.

Es kann auch vorkommen, dass die Behörde sogar wissen will, ob die Ltd. einen Geschäftsführer oder Bevollmächtigten mit ständigem Wohnsitz in Großbritannien habe", erklärt Dr. Johannes Fiala. Auf all diese Punkte sollte man vorbereitet sein.

War die Eintragung Die Zweigniederlassung erfolgreich, erhält diese dadurch einen eigenen Sitz, eine eigene Handelsregisternummer und einen eigenen Gerichtsstand.

Buchtipp: Für alle, die sich mit dem Gedanken an die Gründung einer Limited befassen, ist das Fachbuch "Vorteile einer englischen Limited" aus dem Bundesanzeigerverlag empfehlenswert. Darin finden sich auch zahlreiche Hinweise für "Steuer-Sparfüchse", die praktisch für Jedermann/Jedefrau leicht verständlich dargestellt sind. (Marzena Sicking) / (map)

Bitte beachten Sie: Der hier vorliegende Artikel behandelt nur einzelne Auszüge bzw. Beispiele der Anforderungen, die es bei der Eintragung einer Ltd-Zweigniederlassung geben kann. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann – trotz sorgfältiger Recherche – keine Garantie für die Aktualität der Angaben übernehmen. Auch kann und will dieser Beitrag eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. (masi)