Umstrittenes System ELENA: Datenabruf kommt frühestens 2014

Die Einführung des Elektronischen Einkommensnachweises ELENA wurde auf 2014 verschoben. Hintergrund sind die hohen Kosten der Umstellung bei den Behörden. Experten warnen allerdings, dass vor allem kleine und mittelständische Betriebe belastet werden.

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Von
  • Marzena Sicking

Seit Anfang 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Daten nur auf Papier erfasst. Diese Bescheinigung musste beispielsweise vorlegen, wer Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld beantragen wollte. Bei 60 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ist das eine Menge Papier, stellte die Bundesregierung fest und brachte ein Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) auf den Weg.

Die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Daten seit 2010 zu übermitteln, war die erste Stufe von ELENA. Ab 2012 sollten die Daten von den jeweiligen Behörden bei der zentralen Speicherstelle abgerufen werden, die Testphase läuft bereits. Nachdem sich der Bundestag noch im September gegen ein ELENA-Moratorium ausgesprochen hatte, wurde nun der offizielle Systemwechsel auf das Jahr 2014 verschoben. Hintergrund sind allerdings nicht die massiven Proteste der Datenschützer, sondern Gutachten, denen zufolge die Umstellung auf das System für die Behörden teurer werde als erwartet – Mehrkosten von bis zu 240 Millionen Euro werden befürchten.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat den Koalitionsbeschluss, das umstrittene Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auszusetzen, bereits begrüßt. Nach Ansicht des BdSt sollte die Bundesregierung allerdings nicht nur den Start verschieben, sondern "nun so schnell wie möglich für Rechtsklarheit sorgen", insbesondere beim Umgang mit den erforderlichen Arbeitnehmerdaten. "Hierzu sollte die Pflicht der Arbeitgeber zur Meldung dieser Daten mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden", so die Forderung des BdSt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert insbesondere, dass vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen auf diese Weise massive Bürokratielasten und damit auch Kosten aufgebürdet werden. Die Mehrbelastung wurde mittlerweile auch vom Nationalen Normenkontrollrat bestätigt. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)